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§ 175 - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 175 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
(1) Zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören
- 1.
- die Sondernutzungen Hopfen, Spargel, Tabak und andere Sonderkulturen,
- 2.
- die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen.
(2) Zu den sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören insbesondere
- 1.
- die Binnenfischerei,
- 2.
- die Teichwirtschaft,
- 3.
- die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,
- 4.
- die Imkerei,
- 5.
- die Wanderschäferei,
- 6.
- die Saatzucht,
- 7.
- der Pilzanbau,
- 8.
- die Produktion von Nützlingen,
- 9.
- die Weihnachtsbaumkulturen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) G. v. 24. Dezember 2008 BGBl. I S. 3018 m.W.v. 1. Januar 2009
Frühere Fassungen von § 175 BewG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 2 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 175 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 175 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 BewG Geltungsbereich (vom 01.01.2025)
... Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Soweit sich nicht aus den §§ 20 bis 266 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
§ 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten (vom 01.01.2025)
... des § 99 Abs. 1 Nr. 2 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 zu ermitteln. (3) Für die wirtschaftlichen Einheiten des ...
§ 158 BewG Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (vom 06.12.2024)
... Flächen, Betriebsmittel), wenn die Tiere weder zur landwirtschaftlichen Nutzung noch nach § 175 zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören. Die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... e) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen § 175 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen C. Grundvermögen ... des § 99 Abs. 1 Nr. 2 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 zu ermitteln. (3) Für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und ... Betriebsmittel), wenn die Tiere weder zur landwirtschaftlichen Nutzung noch nach § 175 zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören. Die Zugehörigkeit ... Nutzung. e) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen § 175 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (1) Zu den übrigen land- und ...
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