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§ 179 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 179 Bewertung der unbebauten Grundstücke



1Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten (§ 196 des Baugesetzbuchs). 2Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch zu ermitteln und den Finanzämtern mitzuteilen. 3Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war. 4Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten.





 

Frühere Fassungen von § 179 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2021Artikel 1 Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 2931
aktuell vorher 14.12.2011Artikel 10 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
vom 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 179 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 179 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten (vom 01.01.2009)
... des § 99 Abs. 1 Nr. 1 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 zu ermitteln. § 70 gilt mit der Maßgabe, dass der Anteil des ...
§ 166 BewG Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert (vom 14.12.2011)
... den zuletzt vor dem Bewertungsstichtag ermittelten Bodenrichtwerten zu bewerten. § 179 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Zur Berücksichtigung der Liquidationskosten ist der ...
§ 177 BewG Bewertung (vom 21.12.2022)
... Den Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 ist der gemeine Wert (§ 9) zu Grunde zu legen. (2) Bei ... in demselben Modell erfolgt ist wie die Bewertung. (4) Soweit in den §§ 179 und 182 bis 196 nichts anderes bestimmt ist, werden Besonderheiten, insbesondere die den Wert ...
§ 183 BewG Bewertung im Vergleichswertverfahren (vom 21.12.2022)
... von Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das Gebäude beziehen, ist der Bodenwert nach § 179 gesondert zu berücksichtigen. Anzuwenden sind die von den Gutachterausschüssen ...
§ 184 BewG Bewertung im Ertragswertverfahren (vom 21.12.2022)
... 185 zu ermitteln. (2) Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks nach § 179 . (3) Der Bodenwert und der Gebäudeertragswert (§ 185) ergeben den ...
§ 189 BewG Bewertung im Sachwertverfahren (vom 21.12.2022)
... 190 zu ermitteln. (2) Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks nach § 179 . (3) Der Bodenwert und der Gebäudesachwert (§ 190) ergeben den ...
§ 193 BewG Bewertung des Erbbaurechts (vom 21.12.2022)
... Wert des unbelasteten Grundstücks ist der Wert des Grundstücks, der nach den §§ 179 , 182 bis 196 festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht ... Sinne des Absatzes 1 Satz 3 abzüglich des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks nach § 179 und 2. der nach Absatz 4 über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten ... ergibt sich durch Anwendung des Zinssatzes nach Satz 2 oder 3 auf den Bodenwert nach § 179 . Liegt ein immerwährendes Erbbaurecht vor, entspricht der Vervielfältiger dem ... Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts die Differenz aus dem Wert des Grundstücks nach den §§ 179 , 182 bis 196 und dem Bodenwert nach § 179 zu ermitteln. Hierbei ist die ... aus dem Wert des Grundstücks nach den §§ 179, 182 bis 196 und dem Bodenwert nach § 179 zu ermitteln. Hierbei ist die Restnutzungsdauer des Gebäudes bei Ablauf des ...
§ 194 BewG Bewertung des Erbbaugrundstücks (vom 21.12.2022)
... Bodenwert des unbelasteten Grundstücks ist der Wert des Grundstücks, der nach § 179 festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde.  ...
§ 195 BewG Gebäude auf fremdem Grund und Boden (vom 21.12.2022)
... ermittelt durch Bildung der Summe aus 1. dem Wert des Grundstücks, der nach den §§ 179 , 182 bis 196 festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Nutzungsrecht nicht ... nicht bestünde, abzüglich des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks nach § 179 und 2. der nach Absatz 3 über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierten ... ergibt sich durch Anwendung des Zinssatzes nach Satz 2 oder 3 auf den Bodenwert nach § 179 . Liegt ein immerwährendes Nutzungsrecht vor, entspricht der Vervielfältiger ... Ablaufs des Nutzungsrechts die Differenz aus dem Wert des unbelasteten Grundstücks nach den §§ 179 , 182 bis 196 und dem Bodenwert nach § 179 zu ermitteln. Hierbei ist die ... des unbelasteten Grundstücks nach den §§ 179, 182 bis 196 und dem Bodenwert nach § 179 zu ermitteln. Hierbei ist die Restnutzungsdauer des Gebäudes bei Ablauf des ... 6 über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des Grundstücks, der nach § 179 festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Nutzungsrecht nicht bestünde, und ... 4 ist hinzuzurechnen. (6) Der Wert des unbelasteten Grundstücks nach § 179 ist über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts mit dem sich aus der Anlage 26 ergebenden ...
§ 198 BewG Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (vom 23.07.2021)
... der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179 , 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen. Für den Nachweis des ...
§ 265 BewG Anwendungsvorschriften (vom 21.12.2022)
... fort. (3) § 145 Absatz 3 Satz 1 und 4, § 166 Absatz 2 Nummer 1, § 179 Satz 4 und § 192 Satz 2 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. ... nach dem 31. Dezember 2015 anzuwenden. (12) § 177 Absatz 1 und 2, § 179 Satz 3 , § 183 Absatz 2 Satz 3, § 187 Absatz 2 Satz 2 und 3, § 188 Absatz 2 Satz 1, § ...
Anlage 25 BewG (zu § 191 Absatz 2) Wertzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser nach § 181 Absatz 1 Nummer 1 und Wohnungseigentum nach § 181 Absatz 1 Nummer 3 sowie Wertzahlen für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke nach § 181 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 (vom 21.12.2022)
... 189 Absatz 3 Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4 30 EUR/m² 60 EUR/m² 120 EUR/m² ... 189 Absatz 3 Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4 250 EUR/m² 350 EUR/m² 500 EUR/m² ... 189 Absatz 3 Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4 50 EUR/m² 150 EUR/m² 400 EUR/m² ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
...  § 178 Begriff der unbebauten Grundstücke § 179 Bewertung der unbebauten Grundstücke III. Bebaute Grundstücke  ... des § 99 Abs. 1 Nr. 1 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 zu ermitteln. § 70 gilt mit der Maßgabe, dass der Anteil des Eigentümers ... Verstrebungen. § 177 Bewertung Den Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 ist der gemeine Wert (§ 9) zu Grunde zu legen. II. Unbebaute ... Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist. § 179 Bewertung der unbebauten Grundstücke Der Wert unbebauter Grundstücke ... von Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das Gebäude beziehen, ist der Bodenwert nach § 179 gesondert zu berücksichtigen. (3) Besonderheiten, insbesondere die den Wert ... ermitteln. (2) Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks nach § 179. (3) Der Bodenwert und der Gebäudeertragswert (§ 185) ergeben den Ertragswert ... abgegolten. (2) Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks nach § 179. (3) Der Bodenwert und der Gebäudesachwert (§ 190) ergeben den ... Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs ermittelt wurde, auf den Bodenwert nach § 179. Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur ... ist die Summe des über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwerts nach § 179 und der über diesen Zeitraum kapitalisierten Erbbauzinsen. Der Abzinsungsfaktor für den ... belasteten Grundstücks ist der auf den Bewertungsstichtag abgezinste Bodenwert nach § 179 zuzüglich des über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierten Entgelts. Der ... der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179 , 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren ...

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 10 BeitrRLUmsG Änderung des Bewertungsgesetzes
... 166 Absatz 2 Nummer 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „§ 179 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend." 3. § 179 Satz 4 wird wie folgt gefasst: ... „§ 179 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend." 3. § 179 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Wird von den Gutachterausschüssen kein ... „(3) § 145 Absatz 3 Satz 1 und 4, § 166 Absatz 2 Nummer 1, § 179 Satz 4 und § 192 Satz 2 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 ...

Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2931
Artikel 1 GrStRefUG Änderung des Bewertungsgesetzes
... einen längeren Zeitraum als zwei Jahre hinaus angewendet werden." 2. In § 179 Satz 3 werden nach dem Wort „zuletzt" die Wörter „vor dem Bewertungsstichtag" ... § 265 wird folgender Absatz angefügt: „(12) § 177 Absatz 1 und 2, § 179 Satz 3 , § 183 Absatz 2 Satz 3, § 187 Absatz 2 Satz 2 und 3, § 188 Absatz 2 Satz 1, § ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 19 JStG 2022 Änderung des Bewertungsgesetzes
... weitgehend in demselben Modell erfolgt ist wie die Bewertung. (4) Soweit in den §§ 179 und 182 bis 196 nichts anderes bestimmt ist, werden Besonderheiten, insbesondere die den Wert ... und 3. Der Wert des unbelasteten Grundstücks ist der Wert des Grundstücks, der nach den §§ 179 , 182 bis 196 festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht ... Sinne des Absatzes 1 Satz 3 abzüglich des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks nach § 179 und 2. der nach Absatz 4 über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten ... ergibt sich durch Anwendung des Zinssatzes nach Satz 2 oder 3 auf den Bodenwert nach § 179 . Liegt ein immerwährendes Erbbaurecht vor, entspricht der Vervielfältiger dem Kehrwert ... Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts die Differenz aus dem Wert des Grundstücks nach den §§ 179 , 182 bis 196 und dem Bodenwert nach § 179 zu ermitteln. Hierbei ist die Restnutzungsdauer des ... aus dem Wert des Grundstücks nach den §§ 179, 182 bis 196 und dem Bodenwert nach § 179 zu ermitteln. Hierbei ist die Restnutzungsdauer des Gebäudes bei Ablauf des Erbbaurechts ... und 3. Der Bodenwert des unbelasteten Grundstücks ist der Wert des Grundstücks, der nach § 179 festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde.  ... ermittelt durch Bildung der Summe aus 1. dem Wert des Grundstücks, der nach den §§ 179 , 182 bis 196 festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Nutzungsrecht nicht ... nicht bestünde, abzüglich des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks nach § 179 und 2. der nach Absatz 3 über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts ... ergibt sich durch Anwendung des Zinssatzes nach Satz 2 oder 3 auf den Bodenwert nach § 179 . Liegt ein immerwährendes Nutzungsrecht vor, entspricht der Vervielfältiger dem Kehrwert ... Ablaufs des Nutzungsrechts die Differenz aus dem Wert des unbelasteten Grundstücks nach den §§ 179 , 182 bis 196 und dem Bodenwert nach § 179 zu ermitteln. Hierbei ist die Restnutzungsdauer des ... des unbelasteten Grundstücks nach den §§ 179, 182 bis 196 und dem Bodenwert nach § 179 zu ermitteln. Hierbei ist die Restnutzungsdauer des Gebäudes bei Ablauf des Nutzungsrechts ... 6 über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des Grundstücks, der nach § 179 festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Nutzungsrecht nicht bestünde, und ... Absatzes 4 ist hinzuzurechnen. (6) Der Wert des unbelasteten Grundstücks nach § 179 ist über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts mit dem sich aus der Anlage 26 ergebenden ... 189 Absatz 3 Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4 30 EUR/m² 60 EUR/m² 120 EUR/m² ... 189 Absatz 3 Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4 250 EUR/m² 350 EUR/m² 500 EUR/m² ... 189 Absatz 3 Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4 50 EUR/m² 150 EUR/m² 400 EUR/m²  ...