(1) Zusätzlich zu den Modulen werden in den Fachstudien modulbegleitende Veranstaltungen durchgeführt.
(2)
1Die modulbegleitenden Veranstaltungen dienen dazu, Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Laufbahnbefähigung relevant sind.
2Die Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen richten sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt" nach
§ 11 Absatz 3.
(3) Modulbegleitende Veranstaltungen sind
- 1.
- Polizeitraining,
- 2.
- Berufsethik und
- 3.
- polizeispezifische Fremdsprachenausbildung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Ablösung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 177