§ 189 Aufsichtsrat
(1) 1Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. 2Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen, die durch drei teilbar sein muss. 3Die Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder beträgt 21.
(2)
1Der Aufsichtsrat setzt sich bei Vereinen, für die nach
§ 1 Absatz 1 Nummer 4 des Drittelbeteiligungsgesetzes das
Drittelbeteiligungsgesetz gilt, zusammen aus Aufsichtsratsmitgliedern, die von der obersten Vertretung gewählt werden, und aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer.
2Bei den übrigen Vereinen setzt sich der Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die von der obersten Vertretung gewählt werden.
(4) Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zum Ersatz verpflichtet, wenn mit ihrem Wissen und ohne ihr Einschreiten die in
§ 188 Absatz 2 genannten Handlungen vorgenommen werden.
Frühere Fassungen von § 189 VAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 331 VAG Strafvorschriften (vom 01.07.2021) ... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes eingerichteten ... wiederholt. (2b) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Unternehmen von öffentlichem Interesse ...
§ 332 VAG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2024) ... nicht richtig vornimmt. (4a) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes eingerichteten ... ist. (4b) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Unternehmen von öffentlichem Interesse ...
Zitat in folgenden NormenHandelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 341n HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023) ... oder nach § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 189 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , ganz oder zum Teil unterblieben sind. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 4 wird ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 13 AReG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 oder als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 3 Satz ... wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 oder als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes bestellten ... „(4a) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 oder als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 3 Satz ... wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 oder als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes bestellten ... (4b) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 , der einen Prüfungsausschuss nicht bestellt hat, eines in Absatz 4a genannten ... (4c) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 , der einen Prüfungsausschuss bestellt hat, eines in Absatz 4a genannten Versicherungsvereins ...
Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 7 FISG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... „(2b) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Unternehmen von öffentlichem Interesse ... „(4b) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Unternehmen von öffentlichem Interesse ...
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 5 FüPoG II Änderung des Handelsgesetzbuchs ... oder nach § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 189 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , ganz oder zum Teil unterblieben sind. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 4 wird eine ...
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 3 ARUG II Änderung des Handelsgesetzbuchs ... 35 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „ § 189 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes " ersetzt. 5. In § 291 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „in ...
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