Tools:
Update via:
§ 197 - Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 46 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3 Investmentwesen
| |
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3 Investmentwesen
| |
§ 197 Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung
§ 197 wird in 32 Vorschriften zitiert
(1) 1Der inländische OGAW darf nur in Derivate, die von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Investmentanteilen gemäß § 196, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätzen, Wechselkursen oder Währungen, in die der inländische OGAW nach seinen Anlagebedingungen investieren darf, abgeleitet sind, zu Investmentzwecken investieren. 2Satz 1 gilt entsprechend für Finanzinstrumente mit derivativer Komponente im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG.
(2) Die OGAW-Verwaltungsgesellschaft muss sicherstellen, dass sich das Marktrisikopotenzial eines inländischen OGAW durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativer Komponente gemäß Absatz 1 höchstens verdoppelt.
(3) 1Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
- 1.
- die Beschaffenheit von zulässigen Risikomesssystemen für Derivate einschließlich der Bemessungsmethode des Marktrisikopotenzials festzulegen,
- 2.
- vorzuschreiben, wie die Derivate auf die Grenzen gemäß den §§ 206 und 207 anzurechnen sind,
- 3.
- nähere Bestimmungen über Derivate zu erlassen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind,
- 4.
- Bestimmungen über die Berechnung und Begrenzung des Anrechnungsbetrages für das Kontrahentenrisiko nach § 206 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 festzulegen,
- 5.
- Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten festzulegen,
- 6.
- weitere Voraussetzungen für den Abschluss von Geschäften, die Derivate zum Gegenstand haben, festzulegen, insbesondere für Derivate, deren Wertentwicklung zur Wertentwicklung des dazugehörigen Basiswertes entgegengesetzt verläuft.
Zitierungen von § 197 KAGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 197 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 52 KAGB Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften (vom 02.08.2021)
... ungeachtet der Anforderungen nach § 51 Absatz 4 die §§ 68 bis 79, 91 bis 123, 162 bis 213, 294 Absatz 1, §§ 297, 306, 312 bis 313a *) entsprechend anzuwenden. ...
§ 93 KAGB Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften (vom 25.06.2017)
... Devisenterminkontrakte, Swaps oder ähnliche Geschäfte nach Maßgabe des § 197 abgeschlossen werden oder wenn für Rechnung eines Sondervermögens nach § 283 Absatz ... werden. Dies gilt nicht für Rahmenverträge über Geschäfte nach § 197 Absatz 1 Satz 1 , nach den §§ 200 und 203 oder mit Primebrokern, für die vereinbart ist, dass die ...
§ 174 KAGB Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen, Aussetzung der Anteile (vom 19.07.2014)
... § 195, sofern diese täglich verfügbar sind, und 2. Derivate nach § 197 Absatz 1, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden. ... (3) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss für die Zwecke der Einhaltung des § 197 Absatz 2 das Marktrisikopotenzial eines Feederfonds berechnen aus der Kombination seines ...
§ 192 KAGB Zulässige Vermögensgegenstände
... darf für einen inländischen OGAW nur die in den §§ 193 bis 198 genannten Vermögensgegenstände erwerben. Edelmetalle und Zertifikate ...
§ 204 KAGB Verweisung; Verordnungsermächtigung
... Für die weiteren in den §§ 192 bis 211 genannten Vermögensgegenstände gelten die §§ 200 bis 203 ...
§ 205 KAGB Leerverkäufe
... im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum inländischen OGAW gehören; § 197 bleibt unberührt. Die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts wird durch einen ...
§ 210 KAGB Emittentenbezogene Anlagegrenzen
... dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 192 bis 198 angelegt ist, ...
§ 218 KAGB Gemischte Investmentvermögen
... die Verwaltung von Gemischten Investmentvermögen sind die Vorschriften der §§ 192 bis 211 insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ...
§ 219 KAGB Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 193 bis 198, 2. Anteile oder Aktien an a) inländischen AIF nach ...
§ 220 KAGB Sonstige Investmentvermögen
... nach Maßgabe der §§ 220 bis 224 sind die Vorschriften der §§ 192 bis 205 insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ...
§ 221 KAGB Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme (vom 15.12.2023)
... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 193 bis 198, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 197 Absatz 1 unterworfen ... Maßgabe der §§ 193 bis 198, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 197 Absatz 1 unterworfen ist, 2. Anteile oder Aktien an inländischen Investmentvermögen ... des Sonstigen Investmentvermögens nicht übersteigt. Derivate im Sinne des § 197 Absatz 1 werden auf diese Grenze nicht angerechnet. Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss ...
§ 230 KAGB Immobilien-Sondervermögen
... die Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen gelten die Vorschriften der §§ 192 bis 211 sinngemäß, soweit sich aus den §§ 231 bis 260 nichts anderes ...
§ 276 KAGB Leerverkäufe
... im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Spezial-AIF gehören; § 197 bleibt unberührt. Die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts wird durch einen ...
§ 284 KAGB Anlagebedingungen, Anlagegrenzen (vom 15.12.2023)
... Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gelten § 282 Absatz 1 sowie die §§ 192 bis 211 und 218 bis 260d, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes ergibt. ... bei offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen von den §§ 192 bis 211, 218 bis 224 und 230 bis 260d abweichen, wenn 1. die Anleger zustimmen; ... Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; 3. § 197 Absatz 2 , § 276 Absatz 1, § 240 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 und § 260 Absatz 3 mit der ...
§ 302 KAGB Werbung (vom 01.01.2023)
... Wertpapierindex nachgebildet wird oder hauptsächlich in Derivate nach Maßgabe des § 197 angelegt wird, muss auf die Anlagestrategie hinweisen. Weist ein OGAW oder AIF auf Grund ...
§ 317 KAGB Zulässigkeit des Vertriebs von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger (vom 02.08.2021)
... Regelungen enthalten, die bei offenen AIF die Einhaltung der Vorschriften in den §§ 192 bis 213 oder den §§ 218, 219 oder den §§ 220, 221, 222 oder § 225 oder ... Devisenterminkontrakte, Swaps oder ähnliche Geschäfte nach Maßgabe des § 197 abgeschlossen, e) bei offenen AIF mit Ausnahme von offenen ...
§ 340 KAGB Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... 2 einen Ausgabeaufschlag oder einen Rücknahmeabschlag berechnet, 52. entgegen § 197 Absatz 1 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3, oder § 261 Absatz 3 in ein ... genannte Voraussetzung oder eine dort genannte Pflicht nicht erfüllt, 53. entgegen § 197 Absatz 2 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, nicht sicherstellt, ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Derivateverordnung (DerivateV)V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Sonstige
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtV. v. 11.07.2013 BGBl. I S. 2231
Verordnung zur Änderung der DerivateverordnungV. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 181
Zweite Verordnung zur Änderung der DerivateverordnungV. v. 14.08.2019 BGBl. I S. 1355
Zitat in folgenden Normen
Anlageverordnung (AnlV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 769; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 10 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
§ 3 AnlV Mischung
... nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 und 16, die durch den Einsatz von Derivaten nach § 197 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder den entsprechenden Vorschriften eines anderen Staates ...
Derivateverordnung (DerivateV)
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
§ 1 DerivateV Anwendungsbereich
... auf 1. den Einsatz von Derivaten in Investmentvermögen gemäß § 197 des Kapitalanlagegesetzbuches, 2. den Einsatz von Wertpapier-Darlehen und ... offene inländische Publikumsinvestmentvermögen gemäß den §§ 162 bis 260 des Kapitalanlagesetzbuches und für offene inländische Spezial-AIF mit festen ...
§ 5 DerivateV Grundlagen und Abgrenzung
... Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Auslastung der nach § 197 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuches festgesetzten Marktrisikogrenze für den Einsatz von ...
§ 6 DerivateV Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten (vom 01.04.2023)
... hat das in den einzelnen Investmentvermögen zur Ermittlung der Grenzauslastung nach § 197 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuches angewendete Verfahren im Prüfungsbericht gemäß den §§ 102, 121 Absatz 3 ...
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... § 132 Absatz 8 Satz 1, des § 166 Absatz 5 Satz 5, des § 168 Absatz 8 Satz 1, des § 197 Absatz 3 Satz 1 , des § 204 Absatz 3 Satz 1, des § 312 Absatz 8 Satz 1 und des § 331 Absatz 2 Satz 2 ...
AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 28 AIFM-UmsG Inkrafttreten
... 136 Absatz 4, § 166 Absatz 5 Satz 5 und 6, § 168 Absatz 8, § 185 Absatz 3, § 197 Absatz 3, § 204 Absatz 3, § 312 Absatz 8, § 331 Absatz 2 Satz 2 und 3, § 340 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Wertpapierindex nachgebildet wird oder hauptsächlich in Derivate nach Maßgabe des § 197 angelegt wird, muss auf die Anlagestrategie hinweisen. Weist ein OGAW oder AIF auf Grund seiner ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... 2 einen Ausgabeaufschlag oder einen Rücknahmeabschlag berechnet, 52. entgegen § 197 Absatz 1 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3, oder § 261 Absatz 3 in ein ... Voraussetzung oder eine dort genannte Pflicht nicht erfüllt, 53. entgegen § 197 Absatz 2 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, nicht sicherstellt, ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 11.07.2013 BGBl. I S. 2231
Artikel 1 17. BaFinBefugVÄndV
... 132 Absatz 8 Satz 1, des § 166 Absatz 5 Satz 5, des § 168 Absatz 8 Satz 1, des § 197 Absatz 3 Satz 1, des § 204 Absatz 3 Satz 1, des § 312 Absatz 8 Satz 1 und des § 331 ...
Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 188
Artikel 1 AnlVuPFKapAVÄndV Änderung der Anlageverordnung
... nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 und 16, die durch den Einsatz von Derivaten nach § 197 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs " ersetzt. bb) Satz 3 wird aufgehoben. c) In Absatz 5 werden die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Anlageverordnung (AnlV)
V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3913; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 4 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 3 AnlV Quantitative Beschränkungen (Mischung) (vom 07.03.2015)
... nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 und 16, die durch den Einsatz von Derivaten nach § 197 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder den entsprechenden Vorschriften eines anderen Staates ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/197_KAGB.htm