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§ 19 - GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG)
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3003, 2022 BGBl. I S. 2262 (Nr. 46)
Geltung ab 23.07.2021, abweichend siehe § 36; FNA: 7847-43 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 23.07.2021, abweichend siehe § 36; FNA: 7847-43 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 19 Mittel für Öko-Regelungen
§ 19 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die indikativen Mittel für die Öko-Regelungen für jedes der Jahre 2023 und 2024 sowie die Mittel für die Öko-Regelungen für jedes der Jahre 2025 bis 2027 sind jeweils der Betrag, der 25 Prozent des Betrags entspricht, der nach der Unionsregelung der Festsetzung der Zuweisung von Mitteln für Öko-Regelungen zugrunde zu legen ist.
(2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berechnet den Betrag nach Absatz 1, der sich für jedes Antragsjahr, beginnend mit dem Jahr 2023, ergibt.
(3) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft macht den Betrag nach Absatz 1, der sich für jedes Antragsjahr, beginnend mit dem Jahr 2023, ergibt, im Bundesanzeiger bekannt.
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Zitierungen von § 19 GAPDZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 GAPDZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAPDZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 GAPDZG Festlegung der Öko-Regelungen
... mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Beachtung des § 19 weitere Öko-Regelungen geregelt werden. (4) Das Bundesministerium für ...
§ 34 GAPDZG Verordnungsermächtigungen
... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beträge nach § 19 Absatz 1 um höchstens den Betrag zu verringern, um den die in der Unionsregelung vorgeschriebene ...
§ 36 GAPDZG Inkrafttreten (vom 22.11.2022)
... 3, § 6 Absatz 2 und 3, § 9 Absatz 2, § 10 Absatz 4 und 5, § 15 Absatz 3 und 4, § 19 Absatz 2 , § 20 Absatz 2 und 3, § 23 Absatz 2, § 24, § 27 Absatz 2, § 28, § 31 ...
Zitat in folgenden Normen
GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 343
§ 15 GAPDZV Mittel für die Öko-Regelungen
... Die Beträge nach § 19 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes werden für jedes der Jahre 2023 bis 2026 um einen Anrechnungsbetrag im Sinne des § 34 ...
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