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§ 19 - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

§ 19 Errichtung und Zuständigkeit einer externen Meldestelle des Bundes



(1) 1Der Bund errichtet beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen (externe Meldestelle des Bundes). 2Die externe Meldestelle des Bundes ist organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Justiz getrennt.

(2) 1Die Aufgaben der externen Meldestelle des Bundes werden unabhängig von den sonstigen Aufgaben des Bundesamts für Justiz wahrgenommen. 2Die Dienstaufsicht über die externe Meldestelle des Bundes führt die Präsidentin oder der Präsident des Bundesamts für Justiz. 3Die externe Meldestelle des Bundes untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.

(3) Der externen Meldestelle des Bundes ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

(4) Die externe Meldestelle des Bundes ist zuständig, soweit nicht eine externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 23 zuständig ist.

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Zitierungen von § 19 HinSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 HinSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HinSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 HinSchG Begriffsbestimmungen
... über Verstöße an interne Meldestellen (§ 12) oder externe Meldestellen ( §§ 19 bis 24). (5) Offenlegung bezeichnet das Zugänglichmachen von Informationen ...
§ 7 HinSchG Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung
... wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12) oder eine externe Meldestelle ( §§ 19 bis 24) wenden. Diese Personen sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen ...
§ 23 HinSchG Weitere externe Meldestellen
... externe Meldestelle ein für externe Meldungen, die die externe Meldestelle des Bundes nach § 19 betreffen. (2) Für Meldungen, die eine externe Meldestelle nach den §§ ... 20 bis 22 betreffen, ist weitere externe Meldestelle die externe Meldestelle des Bundes nach § 19 ...
§ 26 HinSchG Berichtspflichten der externen Meldestellen
... zuständige Stelle zur Folge hatten. (3) Die externe Meldestelle des Bundes nach § 19 übermittelt ihren Jahresbericht darüber hinaus dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat ...