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§ 19 - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer



(1) 1Ein von einem im Inland oder in den in § 1 Absatz 3 bezeichneten Gebieten ansässigen Unternehmer bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. 2In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 7 Satz 2) und über die Erklärungspflichten (§ 18 Absatz 1 bis 4) keine Anwendung; § 149 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung und § 18 Absatz 4a dieses Gesetzes bleiben unberührt.

(2) 1Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 abzüglich folgender Umsätze:

1.
Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;

2.
Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a bis h, Nummer 9 Buchstabe a und Nummer 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.

2Die Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eines Unternehmers bleiben bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach Satz 1 außer Ansatz.

(3) 1Ein Unternehmer nach Absatz 1 Satz 1 kann bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt unwiderruflich erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. 2Der Verzicht wird von Beginn des Besteuerungszeitraums an, für den er gelten soll, wirksam. 3Der Verzicht bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. 4Der Unternehmer kann den Verzicht mit Wirkung von Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres an widerrufen.

(4) Für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer gilt Absatz 1 entsprechend, wenn

1.
der nach Artikel 288 der Richtlinie 2006/112/EG in der jeweils geltenden Fassung ermittelte Jahresumsatz im Gemeinschaftsgebiet im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet, und

2.
dem Unternehmer für die Steuerbefreiung nach Absatz 1 Satz 1 durch den Mitgliedstaat der Ansässigkeit die insoweit gültige Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erteilt wurde.

(5) 1Ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer kann gegenüber der zuständigen Finanzbehörde im Mitgliedstaat der Ansässigkeit erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 4 verzichtet. 2Der Verzicht wird von Beginn des auf den Eingang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres an wirksam. 3Geht die Verzichtserklärung im letzten Monat eines Kalendervierteljahres ein, wird der Verzicht von Beginn des zweiten Monats des folgenden Kalendervierteljahres an wirksam. 4Der Verzicht bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. 5Der Unternehmer kann den Verzicht mit Wirkung von Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres an widerrufen.

(6) 1Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. 2§ 15 Absatz 4a ist entsprechend anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 19 UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 25 Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
vom 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 23 Wachstumschancengesetz
vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 12 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 7 Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
vom 22.11.2019 BGBl. I S. 1746
aktuell vorher 01.07.2010Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
vom 08.04.2010 BGBl. I S. 386
aktuellvor 01.07.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19 UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner (vom 01.01.2025)
... 2 und 5 gelten auch dann, wenn die entsprechenden Leistungen des Leistungsempfängers nach § 19 Absatz 1 oder 4 steuerfrei sind. Die Sätze 1 bis 9 gelten nicht, wenn ein in Absatz 2 Nummer 2, 7 ...
§ 15 UStG Vorsteuerabzug (vom 01.01.2025)
... Satz 1 gilt nicht für Umsätze, die auch unter Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder § 19 fallen. (4) Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen ...
§ 16 UStG Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung (vom 06.12.2024)
... das Finanzamt, in dessen Bezirk sie liegt (zuständiges Finanzamt). Absatz 2 und § 19 Abs. 1 sind bei der Beförderungseinzelbesteuerung nicht anzuwenden. (5a) Beim ...
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren (vom 01.01.2025)
... vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4, des § 18k Absatz 4 und des § 19 Absatz 1 Satz 2 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich ... vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4, des § 18k Absatz 4 und des § 19 Absatz 1 Satz 2 für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine ... Absatz 5 Satz 3, § 3c Absatz 4 Satz 1, § 18 Absatz 2 Satz 2, § 18a Absatz 1 Satz 2, § 19 Absatz 1 , § 20 Satz 1 Nummer 1 und § 24 Absatz 1 Satz 1 genannten Betragsgrenzen gelten für ...
§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung (vom 01.01.2025)
... Steuern anzuzeigen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Unternehmer, die § 19 Absatz 1 anwenden. (5) Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger ...
§ 19a UStG Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat (vom 01.01.2025)
... amtlich bestimmte Schnittstelle dem Bundeszentralamt für Steuern zu erklären. § 19 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Der Unternehmer hat für jedes Kalendervierteljahr ...
§ 20 UStG Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (vom 01.01.2025)
... Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, 1. dessen Gesamtumsatz ( § 19 Absatz 2 ) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, oder 2. der ...
§ 24 UStG Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (vom 01.01.2025)
... Hat der Gesamtumsatz des Unternehmers ( § 19 Absatz 2 ) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen, wird die Steuer für ...
§ 26 UStG Durchführung, Erstattung in Sonderfällen (vom 01.01.2025)
... und des Vorsteuerabzugs näher bestimmen sowie die zeitlichen Bindungen nach § 19 Absatz 3 und 5 und § 24 Abs. 4 verkürzen. Bei der näheren Bestimmung des Umfangs der ...
§ 27 UStG Allgemeine Übergangsvorschriften (vom 01.01.2025)
... 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4b, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 4a Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 3 , § 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Nr. 8, § 25a Abs. 5 Satz 3 in der jeweils bis zum 31. ... das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz ( § 19 Absatz 2 ) des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als ... Absätze 15 und 18 bleiben unberührt. (39) § 18 Absatz 3 Satz 1 und § 19 Absatz 1 Satz 4 sowie Absatz 2 in der Fassung des Artikels 23 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) sind ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 141 AO Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (vom 01.01.2025)
... Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb 1. einen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes von mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr oder 2. (weggefallen) 3. ...

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 27 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.01.2025)
... Dienstreisen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, werden gesondert erhoben. b) Für die ... Dienstreisen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, werden gesondert vergütet. c) Wird ...

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.11.2024)
... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe  ... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe 32015 Sonstige ...

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 20.07.2024)
... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe  ...

Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Anlage GvKostG (zu § 9) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2022)
... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe ...

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Artikel 2 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2666; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Anlage 1 FamGKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 19.07.2024)
... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe  ...

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 16 HOAI Umsatzsteuer
... dieser Verordnung abrechenbare Leistungen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes angewendet wird. Satz 1 ist auch hinsichtlich der um die nach § 15 ...

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 12 JVEG Ersatz für besondere Aufwendungen (vom 01.01.2021)
...  4. die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt; 5. die Aufwendungen für Post- und ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 20.07.2024)
... auf die Vergütung Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe  ...

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 15 StBVV Umsatzsteuer
... auf die Tätigkeit entfällt. Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben ...

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 4 StBerG Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen (vom 21.12.2022)
... und im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässig sind, nicht Kleinunternehmer im Sinne des § 19 des Umsatzsteuergesetzes und nicht von der Fiskalvertretung nach § 22e des Umsatzsteuergesetzes ausgeschlossen ...

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 34a UStDV Rechnungen von Kleinunternehmern (vom 01.01.2025)
... Rechnung über Umsätze, die nach § 19 Absatz 1 des Gesetzes steuerfrei sind, muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. den ... für die Lieferung oder sonstige Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt ( § 19 des Gesetzes) und 6. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den ...
§ 65 UStDV Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
... auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes anzuwenden ist, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes ...
§ 71 UStDV Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
... nach § 24 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes abgegeben hat, kann von der Besteuerung des § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Besteuerung nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes mit Wirkung vom Beginn eines ...

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Artikel 10 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 925; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
§ 3 VBVG Stundensatz des Vormunds
...  Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt. (2) Bestellt das Familiengericht ...

Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV)
V. v. 30.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 293
§ 1 WIdV Einführung, Aufbau und Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
... wirtschaftlich Tätigen, der zwar umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer im Sinne des § 19 des Umsatzsteuergesetzes ist, dem das Bundeszentralamt für Steuern aber bis 30. November 2024 keine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 6 AbzStEntModG Änderung der Abgabenordnung
... 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. einen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes von mehr als 600.000 Euro im Kalenderjahr oder". 6. § 152 wird wie folgt ...

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 10 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... bis 6 gelten nicht, wenn bei dem Unternehmer, der die Umsätze ausführt, die Steuer nach § 19 Absatz 1 nicht erhoben wird." c) In Absatz 6 ...

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746; zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 7 3. BükrEG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... „Absatz 2 Satz 6 gilt entsprechend." 2. In § 19 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „17.500 Euro" durch die Angabe „22.000 Euro" ...

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 6 EUStVUG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... gelten nicht, wenn bei dem Unternehmer, der die Umsätze ausführt, die Steuer nach § 19 Absatz 1 nicht erhoben wird. (6) Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung, wenn ... im Sinne des Satzes 1 ist. (8) Bei der Berechnung der Steuer sind die §§ 19 und 24 nicht anzuwenden. (9) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung ... anzuzeigen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Unternehmer, die § 19 Absatz 1 anwenden. (5) Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger ... zu machen, in dem diese Umsätze ausgeführt worden sind." 10. In § 19 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 13b Abs. 2" durch die Angabe „§ 13b ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder des § 6b Absatz 5;". 15. In § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „Nr. 11 bis 28" durch die Wörter „Nummer 11 bis 29" ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 11 JStG 2020 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Hat der Gesamtumsatz des Unternehmers ( § 19 Absatz 3 ) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen, wird die Steuer für ...
Artikel 12 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 2 Nummer 1, § 3a Absatz 5 Satz 3, § 18 Absatz 2 Satz 2, § 18a Absatz 1 Satz 2, § 19 Absatz 1 und § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Betragsgrenzen gelten für ...
Artikel 14 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Absatz 5 Satz 3, § 3c Absatz 4 Satz 1, § 18 Absatz 2 Satz 2, § 18a Absatz 1 Satz 2, § 19 Absatz 1 und § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Betragsgrenzen gelten für ...

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 25 JStG 2024 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 19 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 19a Besonderes Meldeverfahren ... 2 und 5 gelten auch dann, wenn die entsprechenden Leistungen des Leistungsempfängers nach § 19 Absatz 1 oder 4 steuerfrei sind." b) Absatz 8 wird wie folgt gefasst: „(8) Bei ... „Satz 1 gilt nicht für Umsätze, die auch unter Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder § 19 fallen." 9. § 15a Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) ... 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 19 Absatz 1 Satz 4" durch die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) ... Satz 1 werden die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 4" durch die Wörter „ § 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 19 ... 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 19 Absatz 1 Satz 4" durch die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. c) ... Satz 1 werden die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 4" durch die Wörter „ § 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. c) In Absatz 4c Satz 1 und Absatz 4e Satz 1 werden jeweils die ... Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" ersetzt. 17. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer  ... Schnittstelle" ersetzt. 17. § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer (1) Ein von einem im Inland oder in den in § 1 ... neuer Fahrzeuge. § 15 Absatz 4a ist entsprechend anzuwenden." 18. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: „§ 19a Besonderes Meldeverfahren ... die amtlich bestimmte Schnittstelle dem Bundeszentralamt für Steuern zu erklären. § 19 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Der Unternehmer hat für jedes Kalendervierteljahr eine ... Meldeverfahren." 19. In § 20 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „ § 19 Abs. 3" durch die Angabe „§ 19 Absatz 2" ersetzt. 20. In § 22 ... In § 20 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§ 19 Abs. 3" durch die Angabe „ § 19 Absatz 2" ersetzt. 20. In § 22 Absatz 4b wird die Angabe „§ 3a ... wie folgt geändert: aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 19 Absatz 3" durch die Angabe „§ 19 Absatz 2" ersetzt. bbb) In ... dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 19 Absatz 3" durch die Angabe „ § 19 Absatz 2" ersetzt. bbb) In Nummer 3 wird die Angabe „8,4 Prozent" ... a) In Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben" gestrichen. b) Absatz 7 Nummer 1 wird wie folgt geändert: ... angewandt worden ist." 23. In § 26 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 19 Abs. 2" durch die Wörter „§ 19 Absatz 3 und 5" ersetzt. 24. ... 26 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 19 Abs. 2" durch die Wörter „ § 19 Absatz 3 und 5" ersetzt. 24. § 27 wird wie folgt geändert: a) In ... 38 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 wird die Angabe „( § 19 Absatz 3 )" durch die Angabe „(§ 19 Absatz 2)" ersetzt. bb) In Nummer 3 ... aa) In Nummer 2 wird die Angabe „(§ 19 Absatz 3)" durch die Angabe „( § 19 Absatz 2 )" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Angabe „31. Dezember 2025" durch ...
Artikel 29 JStG 2024 Weitere Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... 34a Rechnungen von Kleinunternehmern Eine Rechnung über Umsätze, die nach § 19 Absatz 1 des Gesetzes steuerfrei sind, muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. den ... für die Lieferung oder sonstige Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt ( § 19 des Gesetzes) und 6. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 23 WaChaG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4, des § 18k Absatz 4 und des § 19 Absatz 1 Satz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich ... vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4, des § 18k Absatz 4 und des § 19 Absatz 1 Satz 4 für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine ... 16 Absatz 1 bis 4 und § 17 selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung)." 5. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:  ... das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz ( § 19 Absatz 3 ) des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als ... Absätze 15 und 18 bleiben unberührt. (39) § 18 Absatz 3 Satz 1 und § 19 Absatz 1 Satz 4 sowie Absatz 2 in der Fassung des Artikels 23 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) sind ...

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 9 WEMoG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe".  ...
Artikel 10 WEMoG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe".  ...
Artikel 11 WEMoG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe".  ...
Artikel 12 WEMoG Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe".  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 09.09.2019 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 2. BinSchKostVÄndV
... erhoben, insbesondere die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unerhoben bleibt." b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ... insbesondere die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unerhoben bleibt." c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
neugefasst durch B. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1993; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
§ 31 AHStatDV Befreiungen von der Anmeldung
... im Sinne des Artikels 28 der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 richtet sich nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Wird im laufenden ...

Binnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4218; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 121 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
§ 1 BinSchKostV Gebühren und Auslagen (vom 01.10.2019)
... erhoben, insbesondere die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unerhoben bleibt. (3) Für die Vergütung nach § 26 Absatz 3 ... insbesondere die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unerhoben bleibt. (4) Wird eine individuell zurechenbare öffentliche ...

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
§ 9 HOAI Umsatzsteuer
... und auf die nach § 7 berechneten Nebenkosten entfällt, sofern sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt; dies gilt auch für Abschlagszahlungen ...

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732; aufgehoben durch § 58 V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276
§ 16 HOAI Umsatzsteuer
... dieser Verordnung abrechenbare Leistungen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes angewendet wird. Satz 1 gilt auch hinsichtlich der um die nach § 15 ...

Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 151a KostO Umsatzsteuer
... erhält Ersatz der auf seine Kosten entfallenden Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben ...

Schornsteinfegergesetz (SchfG)
neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 25 SchfG Einziehung der Gebühren (vom 29.11.2008)
... auf die Tätigkeit entfällt. Das gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt. (3) Der ...

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Artikel 8 G. v. 21.04.2005 BGBl. I S. 1073, 1076; aufgehoben durch Artikel 16 Abs. 3 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 3 VBVG Stundensatz des Vormunds (vom 27.07.2019)
...  Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt. (2) Bestellt das Familiengericht ...