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§ 1 - Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV)

§ 1 Regelungsgegenstand



Diese Verordnung regelt die bei grenzüberschreitenden dienstlichen Maßnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld.

 
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