§ 1 Gebühren und Auslagen
(1) Die Bundesnetzagentur erhebt Gebühren und Auslagen
- 1.
- im Rahmen der Durchführung von Ausschreibungen nach
- a)
- Teil 3 Abschnitt 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1719) geändert worden ist,
- b)
- der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102), die durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist,
- c)
- der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167, 3180), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549) geändert worden ist,
- d)
- der Innovationsausschreibungsverordnung vom 20. Januar 2020 (BGBl. I S. 106) und
- e)
- den §§ 8a und 8b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1719) geändert worden ist, in Verbindung mit der KWK-Ausschreibungsverordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, und
- 2.
- für die Entscheidung über die Bewilligung von Ausnahmen von der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen nach § 9 Absatz 8 Satz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
(1a) Sofern ein Gebot bei den Ausschreibungen nach der
Innovationsausschreibungsverordnung für eine Anlagenkombination abgegeben wird, ist die Gebühr mit dem höchsten Gebührensatz nach der Anlage zu dieser Verordnung zu entrichten.
(2) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung.
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interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167
Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
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