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§ 1 - Einheitenverordnung (EinhV)
V. v. 13.12.1985 BGBl. I S. 2272; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7141-6-1-7 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7141-6-1-7 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 1 Gesetzliche Einheiten
(1) Gesetzliche Einheiten und Einheitenzeichen gemäß § 2 Nr. 1 des Einheiten- und Zeitgesetzes sind
- 1.
- die in Anlage 1 Spalten 2 und 3 aufgeführten Einheiten mit besonderem Namen,
- 2.
- die aus den Einheiten nach Nummer 1 mit dem Zahlenfaktor 1 abgeleiteten Einheiten.
(2) Für die Einheiten in Anlage 1 gelten die Definitionen und Beziehungen, die in Kapitel I des Anhangs der Richtlinie 80/181/EG vom 20. Dezember 1979 (ABl. L 39 vom 15.2.1980, S. 40) in ihrer jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind.
(3) Vorsätze und Vorsatzzeichen zur Bezeichnung dezimaler Vielfache und Teile von Einheiten gemäß § 2 Nr. 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes sind die in Anlage 2 Spalten 3 und 4 aufgeführten Vorsätze und Vorsatzzeichen. Die Vorsätze und Vorsatzzeichen sind nicht auf die Einheiten Vollwinkel, Grad, Sekunde (Winkel), Minute (Zeit und Winkel), Stunde, Tag, Kilogramm, Grad Celsius und Millimeter-Quecksilbersäule anzuwenden.
(4) Zur Bezeichnung eines dezimalen Vielfachen oder Teils einer Einheit aus Anlage 1 darf nicht mehr als ein Vorsatz oder ein Vorsatzzeichen verwendet werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung V. v. 25. September 2009 BGBl. I S. 3169 m.W.v. 3. Oktober 2009
Frühere Fassungen von § 1 EinhV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.10.2009 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung vom 25.09.2009 BGBl. I S. 3169 |
aktuell vorher | 12.07.2008 | Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung vom 03.07.2008 BGBl. I S. 1185 |
aktuell | vor 12.07.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 EinhV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EinhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 1 EinhV (zu § 1) Gesetzliche Einheiten mit besonderem Namen (vom 03.10.2009)
Zitat in folgenden Normen
Neuartige Lebensmittel-Verordnung (NLV)
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3520; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
§ 2 NLV Verkehrsverbot (vom 29.10.2022)
... sind und 1. ausgedrückt sind als Verhältnis von einer Einheit im Sinne von § 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2272), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. ... Einheit, 2. ausgedrückt sind als Verhältnis von einer Einheit im Sinne von § 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung zu den Einheiten „Portion" oder „Mahlzeit" oder 3. in Prozent ... und 1. ausgedrückt sind als Verhältnis von einer Einheit im Sinne von § 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung zu einer anderen solchen Einheit, 2. in Prozent oder ppm ausgedrückt sind oder ... 3. vorschreiben, dass ein bestimmter Stoff nicht oder in einer bestimmten Einheit im Sinne von § 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung nicht nachweisbar sein ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung
V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Artikel 1 3. EinhVÄndV
... (BGBl. I S. 1185) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für die Einheiten in Anlage 1 gelten ... das Wort „zusätzlich" eingefügt. 5. Die Anlage 1 (zu § 1 ) wird wie folgt geändert: a) Nummer 21 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 5 MeßEinhGuaÄndG Änderung der Einheitenverordnung
... und die Zeitbestimmung (Einheitenverordnung - EinhV)". 2. In § 1 Abs. 1 und 3 sowie in § 3 werden die Wörter des Gesetzes über Einheiten im ...
Verordnung zur Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
Artikel 3 LMBestrVuaÄndV Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung
... sind und 1. ausgedrückt sind als Verhältnis von einer Einheit im Sinne von § 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2272), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. ... Einheit, 2. ausgedrückt sind als Verhältnis von einer Einheit im Sinne von § 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung zu den Einheiten „Portion" oder „Mahlzeit" oder 3. in Prozent ... und 1. ausgedrückt sind als Verhältnis von einer Einheit im Sinne von § 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung zu einer anderen solchen Einheit, 2. in Prozent oder ppm ausgedrückt sind oder ... 3. vorschreiben, dass ein bestimmter Stoff nicht oder in einer bestimmten Einheit im Sinne von § 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung nicht nachweisbar sein darf." 3. Der bisherige § 1a wird § 3 und wie ...
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