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Artikel 1 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
In § 7a Absatz 9 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 386) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 7 Absatz 5a" durch die Angabe „§ 7 Absatz 5b" ersetzt und werden nach den Wörtern „maßgebenden Prozentsatz" die Wörter „oder dem nach § 7 Absatz 5a maßgebenden Prozentsatz" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 1 JStG 2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JStG 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 JStG 2024 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4d ...
Artikel 56 JStG 2024 Inkrafttreten
... in Kraft. (3) Artikel 49 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. (4) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. (5) Artikel 39 tritt mit Wirkung vom 28. ...
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