§ 1 - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 38 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 610-1-31 Allgemeines Steuerrecht
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§ 1 Anwendungsbereich



(1) Dieses Gesetz regelt die Meldepflicht von Plattformbetreibern und den automatischen Informationsaustausch aufgrund der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1; Amtshilferichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2021/514 (ABl. L 104 vom 25.3.2021, S. 1).

(2) Es gelten die Vorschriften der Abgabenordnung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.



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