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§ 1a - Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
Geltung ab 01.09.2021 bis 31.12.2022; FNA: 860-5-76 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.09.2021 bis 31.12.2022; FNA: 860-5-76 Sozialgesetzbuch
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§ 1a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung V. v. 29. Dezember 2022 BAnz AT 30.12.2022 V1 m.W.v. 8. April 2023
Frühere Fassungen von § 1a CoronaImpfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.04.2023 | Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1 |
aktuell vorher | 25.05.2022 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1 |
aktuell | vor 25.05.2022 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1a CoronaImpfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a CoronaImpfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CoronaImpfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaImpfVÄndV
... 2. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe zu § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare ... wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe zu § 1a eingefügt: „ § 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare Krankheiten". 3. In § 1 Absatz ... die Angabe „§ 22a Absatz 5" ersetzt. 4. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare ... ersetzt. 4. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „ § 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare Krankheiten (1) Die in Artikel 2 des ... 1 Absatz 2" die Wörter „sowie der Anspruch auf Versorgung mit Schutzimpfungen nach § 1a " eingefügt und wird das Wort „umfasst" durch das Wort „umfassen" ... b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die in § 1a Absatz 1 Satz 1 genannten Schutzimpfungen werden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten durch von den ... oder mobile Impfteams erbracht. Absatz 1 Satz 4 gilt nicht für die Durchführung der in § 1a Absatz 1 Satz 1 genannten Schutzimpfungen." c) In Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern ...
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