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§ 1a - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund (GtDITZBundVDV)

V. v. 13.11.2020 BGBl. I S. 2479 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2866
Geltung ab 29.09.2020; FNA: 2030-8-5-20 Beamte
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§ 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie



Von den bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Sonderregelungen dieser Verordnung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn dies wegen der zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen notwendig ist.





 

Frühere Fassungen von § 1a GtDITZBundVDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 3 Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2866
aktuell vorher 25.03.2020 (19.08.2021)Artikel 3 Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie
vom 07.07.2021 BGBl. I S. 3547
aktuellvor 25.03.2020 (19.08.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a GtDITZBundVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a GtDITZBundVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GtDITZBundVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 3547
Artikel 3 BMFVDAnpV Änderung der Verordnung für den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
... wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe eingefügt: „ § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der ... Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie". 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Allgemeine Voraussetzung für die ... 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „ § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der ...

Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2866
Artikel 3 2. BMFVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
... 2021 (BGBl. I S. 3547) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1a wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ...