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§ 20 - Mindeststeuergesetz (MinStG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397
Geltung ab 28.12.2023; FNA: 610-6-22 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 28.12.2023; FNA: 610-6-22 Allgemeines Steuerrecht
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§ 20 Dividendenkürzungsbetrag
§ 20 wird in 10 Vorschriften zitiert
(1) Der Dividendenkürzungsbetrag setzt sich zusammen aus Dividenden oder anderen Gewinnausschüttungen aus Eigenkapitalbeteiligungen, wenn
- 1.
- von Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe zusammen eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Gewinn, Kapital, an Rücklagen oder Stimmrechten der ausschüttenden Einheit zum Zeitpunkt der Ausschüttung besteht (Schachtelbeteiligungen) oder
- 2.
- die Eigenkapitalbeteiligungen zum Zeitpunkt der Ausschüttung für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten von der Geschäftseinheit gehalten werden, die die Dividenden oder die anderen Gewinnausschüttungen empfängt (Langzeitbeteiligungen).
(2) 1Absatz 1 gilt nicht für Dividenden oder andere Gewinnausschüttungen, wenn sie aus Anteilen an einer Investmenteinheit stammen, für die das Wahlrecht im Sinne des § 74 ausgeübt worden ist. 2Bei zusammengesetzten Finanzinstrumenten gilt Absatz 1 nur bezogen auf den Teil der Dividende oder anderen Gewinnausschüttung, der auf die Eigenkapitalkomponente des Instruments entfällt.
Zitierungen von § 20 MinStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MinStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 MinStG Ausgeschlossene Einheiten
... ausgenommene Gewinne oder Verluste im Sinne des § 18 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 oder des § 18 Nummer 3 in Verbindung mit § 21 erzielen. Als ...
§ 7 MinStG Begriffsbestimmungen
... des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindesteuer-Verlusts nach § 18 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 oder nach § 18 Nummer 3 in Verbindung mit § 21 ausgenommen werden. (19) ...
§ 18 MinStG Hinzurechnungen und Kürzungen
... Gesamtsteueraufwands (§ 19), 2. vermindert um den Dividendenkürzungsbetrag ( § 20 ), 3. vermindert um ausgenommene Gewinne oder vermehrt um ausgenommene Verluste aus ...
§ 21 MinStG Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen
... des beizulegenden Zeitwerts und aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen ( § 20 Absatz 1 Nummer 1 ) sowie 2. Gewinne und Verluste in Bezug auf Eigenkapitalbeteiligungen, die nach der ...
§ 33 MinStG Ausschluss von Aufwendungen bei fondsgebundenen Versicherungen
... Zusammenhang mit Erträgen stehen, die nach § 18 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 zu kürzen sind. Satz 1 gilt nicht, soweit diese Erträge die Gebühren ...
§ 38 MinStG Steuerpflicht von Portfoliodividenden
... Auf Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit ist § 20 Absatz 1 Nummer 2 für die Ermittlung des Dividendenkürzungsbetrags einer Geschäftseinheit nicht ...
§ 39 MinStG Steuerpflicht von Gewinnen oder Verlusten bei Eigenkapitalbeteiligungen
... oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen sind Gewinne oder Verluste aus Schachtelbeteiligungen ( § 20 Absatz 1 Nummer 1 ), die 1. ohne Ausübung des Wahlrechts nach Absatz 1 nach § 21 ausgenommen ... alle von Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets gehaltenen Schachtelbeteiligungen ( § 20 Absatz 1 Nummer 1 ) einheitlich auszuüben. Der Widerruf der Inanspruchnahme des Wahlrechts ist bezogen ...
§ 40 MinStG Symmetrische Behandlung qualifizierter Währungsgewinne oder qualifizierter Währungsverluste bei Nettoinvestitionen in einen Geschäftsbetrieb
... soweit sie 1. die Absicherung von Währungsrisiken in Schachtelbeteiligungen ( § 20 Absatz 1 Nummer 1 ) betreffen, die von der Geschäftseinheit oder einer anderen Geschäftseinheit gehalten ... sondern von der Geschäftseinheit getragen werden, die die betreffende Schachtelbeteiligung ( § 20 Absatz 1 Nummer 1 ) hält, ist Absatz 1 bei dieser und nicht beim Emittenten anzuwenden. (3) Für ... 77 Absatz 2; es ist für die Absicherung von Währungsrisiken in Schachtelbeteiligungen ( § 20 Absatz 1 Nummer 1 ) einer Geschäftseinheit einheitlich ...
§ 67 MinStG Joint Venture
... ausgenommener Gewinne oder Verluste im Sinne des § 18 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 oder des § 18 Nummer 3 in Verbindung mit § 21 erzielt, 4. eine Einheit, die ...
§ 87 MinStG Definitionen für den CbCR-Safe-Harbour
... die auf einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalbeteiligungen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 beruhen. Dies gilt nur, wenn der Verlust 50 Millionen Euro für ein ...
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