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§ 21 - Geldwäschegesetz (GwG)

Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 26.06.2017; FNA: 7613-3 Geldwäsche
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§ 21 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen



(1) 1Verwalter von Trusts (Trustees) mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland haben die in § 19 Absatz 1 aufgeführten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten des Trusts, den sie verwalten, einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. 2Die Pflicht nach Satz 1 gilt auch für Trustees, die außerhalb der Europäischen Union ihren Wohnsitz oder Sitz haben, wenn sie für den Trust eine Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner mit Sitz in Deutschland aufnehmen oder sich verpflichten, Eigentum an einer im Inland gelegenen Immobilie zu erwerben, wenn Anteile im Sinne des § 1 Absatz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes sich bei ihr vereinigen oder auf sie übergehen, oder wenn sie im Sinne des § 1 Absatz 3a des Grunderwerbsteuergesetzes aufgrund eines Rechtsvorgangs eine wirtschaftliche Beteiligung innehaben. 3Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht für die in Satz 2 genannten Trustees, wenn ein Trustee die Angaben nach Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2018/843 und nach § 19 Absatz 1 bereits an ein anderes Register eines Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt hat und

1.
der Trustee in diesem Mitgliedstaat der Europäischen Union ebenfalls einen Wohnsitz oder Sitz unterhält oder

2.
einer der Vertragspartner, zu dem ein Trust mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Europäischen Union ebenfalls eine Geschäftsbeziehung unterhält, in diesem Mitgliedstaat seinen Sitz hat.

(1a) 1Die Mitteilung hat elektronisch in einer Form zu erfolgen, die ihre elektronische Zugänglichmachung ermöglicht. 2Der Trust ist in der Mitteilung eindeutig zu bezeichnen. 3Bei den Angaben zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses nach § 19 Absatz 1 Nummer 4 ist anzugeben, woraus nach § 19 Absatz 3 Nummer 2 die Stellung als wirtschaftlich Berechtigter folgt.

(1b) Der registerführenden Stelle ist ferner durch den nach Absatz 1 zur Mitteilung Verpflichteten unverzüglich mitzuteilen, wenn der Trust

1.
umbenannt wurde,

2.
aufgelöst wurde oder

3.
nicht mehr nach Absatz 1 verpflichtet ist.

(2) Die Pflichten der Absätze 1, 1a und 1b gelten entsprechend auch für Treuhänder mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland folgender Rechtsgestaltungen:

1.
nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, und

2.
Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur oder Funktion entsprechen.

(3) 1Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Aufsichtsbehörden können im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse die von Trustees nach Absatz 1 und von Treuhändern nach Absatz 2 aufbewahrten Angaben einsehen oder sich vorlegen lassen. 2Die Angaben sind ihnen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

(4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten zu regeln, welche Trusts und trustähnlichen Rechtsgestaltungen von § 21 Absatz 1 und 2 erfasst sind und durch welche Merkmale sich diese auszeichnen.





 

Frühere Fassungen von § 21 GwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 1 Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
aktuellvor 01.01.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 21 GwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 GwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GwG Begriffsbestimmungen (vom 15.12.2023)
... § 20 Absatz 1 ist oder b) wirtschaftlich Berechtigter einer Rechtsgestaltung nach § 21 ist, 2. zu einer politisch exponierten Person sonstige enge Geschäftsbeziehungen ... einer Vereinigung nach § 20 Absatz 1 ist oder b) einer Rechtsgestaltung nach § 21 ist, bei der der Verpflichtete Grund zu der Annahme haben muss, dass die Errichtung ...
§ 10 GwG Allgemeine Sorgfaltspflichten (vom 01.08.2021)
... der Europäischen Union seinen Wohnsitz oder Sitz hat, seiner Mitteilungspflicht nach § 21 Absatz 1 Satz 2 Alternative 2 und Satz 3 nicht nachkommt, hat der Notar die Beurkundung abzulehnen; § 15 ...
§ 11 GwG Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung (vom 01.08.2021)
... zur Erhebung der Angaben nicht. Werden bei Trusts oder anderen Rechtsgestaltungen nach § 21 die wirtschaftlich Berechtigten nach besonderen Merkmalen oder nach einer Kategorie bestimmt, so ... durchführen. Im Falle von Trusts und anderen Rechtsgestaltungen nach § 21 sind dem Verpflichteten die Angaben nach § 21 Absatz 1 und 2 unverzüglich zu ... von Trusts und anderen Rechtsgestaltungen nach § 21 sind dem Verpflichteten die Angaben nach § 21 Absatz 1 und 2 unverzüglich zu ...
§ 12 GwG Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... Geschäftsbeziehung mit einer Vereinigung nach § 20 oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 hat der Verpflichtete einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 oder ... nach § 21 hat der Verpflichtete einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 oder einen Auszug der im Transparenzregister zugänglichen Daten einzuholen. Der ... oder Transaktionen mit Vereinigungen nach § 20 oder Rechtsgestaltungen nach § 21 keine über die Einsicht in das Transparenzregister hinausgehenden Maßnahmen zur ...
§ 18 GwG Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle (vom 01.01.2024)
... Dies gilt entsprechend für Mitteilungen von Rechtsgestaltungen nach § 21 . (3a) Die registerführende Stelle ist berechtigt, der Behörde nach § 56 ... keine aktuelle Eintragung aufgrund einer Mitteilung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 vorliegt. Sie beglaubigt auf Antrag, dass die übermittelten Daten mit dem Inhalt ...
§ 19 GwG Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (vom 28.12.2022)
... sind im Hinblick auf Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § 21 folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nach Maßgabe des § 23 ... Für die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten von Rechtsgestaltungen nach § 21 und rechtsfähigen Stiftungen gilt § 3 Absatz 1 und 3 entsprechend. (3) ... Gesellschafters oder Partners, 2. bei Rechtsgestaltungen nach § 21 und rechtsfähigen Stiftungen aus einer der in § 3 Absatz 3 aufgeführten ...
§ 21 GwG Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen (vom 01.08.2021)
... bedarf, die Einzelheiten zu regeln, welche Trusts und trustähnlichen Rechtsgestaltungen von § 21 Absatz 1 und 2 erfasst sind und durch welche Merkmale sich diese ...
§ 22 GwG Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... 1. Eintragungen im Transparenzregister zu Meldungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und nach § 21 sowie Immobilien nach § 19a, 2. Bekanntmachungen des Bestehens einer Beteiligung ... Registrierungsverfahren für die Mitteilungsverpflichteten nach den §§ 20 und 21 sowie technische Einzelheiten der Datenübermittlung nach Absatz 2 Satz 2 sowie nach den ... Einzelheiten der Datenübermittlung nach Absatz 2 Satz 2 sowie nach den §§ 20 und 21 einschließlich der Vorgaben für die zu verwendenden Datenformate und Formulare sowie ...
§ 23 GwG Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung (vom 28.12.2022)
... Bei Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § 21 ist die Einsichtnahme gestattet: 1. den Behörden, Gerichten sowie den in § 2 ... Stelle ist nicht befugt, gegenüber Vereinigungen nach § 20 und Rechtsgestaltungen nach § 21 offenzulegen, wer Einsicht in die Angaben genommen hat, die die Vereinigungen und ... erlaubt die Suche nach Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § 21 über alle eingestellten Daten sowie über sämtliche Indexdaten. (6) ... Berechtigte hat bei Antragstellung die Vereinigung nach § 20 oder die Rechtsgestaltung nach § 21 anzugeben, für die eine Auskunft beantragt wird. Die Auskunft beinhaltet folgende ... der im Antrag in Bezug genommenen Vereinigung nach § 20 oder Rechtsgestaltung nach § 21 anhand geeigneter Nachweise. Geeignete Nachweise sind solche nach § 12. ...
§ 23a GwG Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle (vom 28.12.2022)
... Unstimmigkeit nach Satz 1 besteht, wenn Eintragungen nach § 20 Absatz 1 sowie nach § 21 Absatz 1 und 2 fehlen, einzelne Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach § 19 Absatz 1 abweichen oder ... Unstimmigkeitsmeldung, der betroffenen Vereinigung nach § 20 oder der Rechtsgestaltung nach § 21 die zur Aufklärung erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen. (3a) ... der betroffenen Vereinigung nach § 20 oder der Rechtsgestaltung nach § 21 , soweit dies im Einzelfall zur Prüfung der Unstimmigkeitsmeldung erforderlich ist. ... zwei Jahren nach der Auflösung der Vereinigung nach § 20 und der Rechtsgestaltung nach § 21 aufzubewahren und danach zu löschen. Die Eigentums- und ... neuen oder berichtigenden Mitteilung der Vereinigung nach § 20 oder der Rechtsgestaltung nach § 21 , die Gegenstand der Unstimmigkeitsmeldung ist, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die ... zu den wirtschaftlich Berechtigten der Vereinigung nach § 20 oder der Rechtsgestaltung nach § 21 der Prüfung unterliegen. Der Abschluss des Verfahrens zur Prüfung der ...
§ 24 GwG Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung (vom 28.12.2022)
... die registerführende Stelle von Vereinigungen nach § 20 und von Rechtsgestaltungen nach § 21 Gebühren. Dies gilt auf Antrag nicht für Vereinigungen nach § 20, die ... Für die Einsichtnahme in die dem Transparenzregister nach § 20 Absatz 1 und § 21 mitgeteilten Daten und deren Übermittlung erhebt die registerführende Stelle zur Deckung ...
§ 26 GwG Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021)
... Daten sind, sofern sie Vereinigungen nach § 20 sowie Rechtsgestaltungen nach § 21 betreffen, über die durch Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132 des ... die registerführende Stelle die dem Transparenzregister nach § 20 Absatz 1 und § 21 mitgeteilten Daten sowie die nach Maßgabe der von der Europäischen Kommission ... § 22 Absatz 1 Satz 1, soweit sie Vereinigungen nach § 20 oder Rechtsgestaltungen nach § 21 betreffen, sind nach Abschluss der Abwicklung und, soweit sie registerlich geführt sind, nach ...
§ 26a GwG Abruf durch bestimmte Behörden (vom 18.11.2023)
... 1. wirtschaftlich Berechtigten einer Vereinigung nach § 20 oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 über die Angaben „Name" und „Vorname" sowie zusätzlich ...
§ 56 GwG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2021)
... Satz 4 oder Absatz 3b Satz 3 seiner Dokumentationspflicht nicht nachkommt, 61. entgegen § 21 Absatz 1 oder 2 Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten a) nicht einholt, b) nicht, ... oder nicht rechtzeitig der registerführenden Stelle mitteilt, 62. entgegen § 21 Absatz 1b seine Mitteilungspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... rechtzeitig erfüllt, 63. eine unrichtige Mitteilung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 Absatz 1 nicht berichtigt, 64. die Einsichtnahme in das Transparenzregister entgegen § 23 ...
§ 59 GwG Übergangsregelung (vom 18.11.2023)
... Die Mitteilungen nach § 20 Absatz 1 und § 21 haben erstmals bis zum 1. Oktober 2017 an das Transparenzregister zu erfolgen. (2) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG)
Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 12 SanktDG Vermögensermittlung zu bestimmten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (vermögensbezogene Ermittlung)
... 2 bei Vereinigungen nach § 20 des Geldwäschegesetzes oder bei Rechtsgestaltungen nach § 21 des Geldwäschegesetzes der wirtschaftlich Berechtigte im Sinne von § 3 des Geldwäschegesetzes ermittelt werden ...

Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung (TrDüV)
V. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2090; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
§ 1 TrDüV Registrierung im Transparenzregister und Übermittlung der Mindestangaben
... nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Geldwäschegesetzes und einer Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Geldwäschegesetzes ist eine Registrierung auf der Internetseite des Transparenzregisters www.transparenzregister.de ...
§ 3 TrDüV Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (vom 01.08.2021)
... Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und § 21 Absatz 1 Satz 1 des Geldwäschegesetzes ist auf der Internetseite des Transparenzregisters www.transparenzregister.de vorzunehmen. ...

Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV)
V. v. 16.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 83
§ 1 TrEinV Einsichtnahme in das Transparenzregister
... Vereinigung nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder eine Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes darauf hinzuweisen, dass Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aufgrund einer Beschränkung ...
§ 5 TrEinV Antrag auf Einsichtnahme
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder für welche Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes und für welchen Zeitraum oder Zeitpunkt der Nutzer die Einsichtnahme in das ...
§ 9 TrEinV Protokollierung der Einsichtnahme
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder zu einer Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes mit Datum und Uhrzeit. (3) Die protokollierten Daten sind zwei Jahre nach dem ...
§ 10 TrEinV Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder zu einer Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes mit Datum und Uhrzeit. (2) Die Daten sind zwei Jahre nach dem Abschluss des ...
§ 11 TrEinV Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
... derjenigen Vereinigung nach § 20 des Geldwäschegesetzes oder der Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes , für die die Beschränkung der Einsichtnahme beantragt wird, 3. die Darlegung ...

Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 93; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 378
§ 2 TrGebV Gebührenerhebung bei Rechtsgestaltungen
... eine Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung in Anspruch, so ist der ... Leistung in Anspruch, so ist der Gebührenschuldner der Verwalter des Trusts nach § 21 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder der Treuhänder nach § 21 Absatz 2 des ... des Trusts nach § 21 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder der Treuhänder nach § 21 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes ...
Anlage TrGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 21.12.2023)
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäsche- gesetzes - Vermittelt das Transparenzregister den Zugang zum ... Register an. - Falls im Register keine aktuelle Eintragung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 des Geldwäsche- gesetzes vorliegt, erlangt die einsichtnehmende Person eine ... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes, die im Transparenzregister gespeichert sind, nach § 18 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 1 GwRLÄndG Änderung des Geldwäschegesetzes
... Geschäftsbeziehung mit einer Vereinigung nach § 20 oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 hat der Verpflichtete einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 oder ... nach § 21 hat der Verpflichtete einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 oder einen Auszug der über das Transparenzregister zugänglichen Daten ... Identität dieser Person zu ergreifen. Werden bei Trusts oder anderen Rechtsgestaltungen nach § 21 die wirtschaftlich Berechtigten nach besonderen Merkmalen oder nach einer Kategorie bestimmt, so ... angefügt: „(7) Verwalter von Trusts und anderen Rechtsgestaltungen nach § 21 haben dem Verpflichteten ihren Status offenzulegen und ihm die Angaben nach § 21 Absatz 1 und ... nach § 21 haben dem Verpflichteten ihren Status offenzulegen und ihm die Angaben nach § 21 Absatz 1 und 2 unverzüglich zu übermitteln, wenn sie in dieser Position eine Geschäftsbeziehung ... Angaben sind ihnen unverzüglich zur Verfügung zu stellen." 20. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... bedarf, die Einzelheiten zu regeln, welche Trusts und trustähnlichen Rechtsgestaltungen von § 21 Absatz 1 und 2 erfasst sind und durch welche Merkmale sich diese auszeichnen." 21. § 23 wird ... „Bei Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § 21 ist die Einsichtnahme gestattet: 1. den folgenden Behörden, soweit sie zur ... Stelle ist nicht befugt, gegenüber Vereinigungen nach § 20 und Rechtsgestaltungen nach § 21 offenzulegen, wer Einsicht in die Angaben genommen hat, die die Vereinigungen und ... Berechtigte hat bei Antragstellung die Vereinigung nach § 20 oder die Rechtsgestaltung nach § 21 anzugeben, für die eine Auskunft beantragt wird. Die Auskunft beinhaltet folgende ... der im Antrag in Bezug genommenen Vereinigung nach § 20 oder Rechtsgestaltung nach § 21 anhand geeigneter Nachweise. Geeignete Nachweise zur Feststellung der Identität sind solche ... Eine Unstimmigkeit nach Satz 1 besteht, wenn Eintragungen nach § 20 Absatz 1 und 2 sowie nach § 21 Absatz 1 und 2 fehlen, einzelne Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach § 19 Absatz 1 abweichen oder ... Unstimmigkeitsmeldung, der betroffenen Vereinigung nach § 20 oder der Rechtsgestaltung nach § 21 die zur Aufklärung erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen. (4) Die ... oder aufgrund einer neuen Mitteilung der Vereinigung nach § 20 oder der Rechtsgestaltung nach § 21 , die Gegenstand der Unstimmigkeitsmeldung ist, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die ... zu den wirtschaftlich Berechtigten der Vereinigung nach § 20 oder der Rechtsgestaltung nach § 21 der Prüfung unterliegen. Der Abschluss des Verfahrens zur Prüfung der ... Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften nach § 20 sowie Rechtsgestaltungen nach § 21 betreffen, über die durch Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132 des ... die registerführende Stelle die dem Transparenzregister nach § 20 Absatz 1 und § 21 mitgeteilten Daten sowie die Indexdaten nach § 22 Absatz 2 an die zentrale Europäische ... Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften nach § 20 oder Rechtsgestaltungen nach § 21 betreffen, sind nach Abschluss der Abwicklung und, soweit sie registerlich geführt sind, nach ... nach wirtschaftlich Berechtigten einer Vereinigung nach § 20 oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 über die Angaben Name und Vorname sowie zusätzlich Geburtsdatum, Wohnort oder ... § 20 Absatz 3a Satz 4 seiner Dokumentationspflicht nicht nachkommt, 61. entgegen § 21 Absatz 1 oder 2 Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten a) nicht einholt, b) nicht, ... oder nicht rechtzeitig der registerführenden Stelle mitteilt, 62. entgegen § 21 Absatz 1a oder 1b seine Mitteilungspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... rechtzeitig erfüllt, 63. eine unrichtige Mitteilung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 Absatz 1 nicht berichtigt, 64. die Einsichtnahme in das Transparenzregister entgegen § 23 ...

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 4 SanktDG II Änderung des Geldwäschegesetzes
... eingefügt. 10. In § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe „ § 21 " die Wörter „sowie Immobilien nach § 19a" eingefügt. 11. ... zwei Jahren nach der Auflösung der Vereinigung nach § 20 und der Rechtsgestaltung nach § 21 aufzubewahren und danach zu löschen." bb) Folgender Satz wird ... wirtschaftlich Berechtigten einer Vereinigung nach § 20 oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 über die Angaben „Name" und „Vorname" sowie zusätzlich ...

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
Artikel 1 TraFinG Änderung des Geldwäschegesetzes
... der Europäischen Union seinen Wohnsitz oder Sitz hat, seiner Mitteilungspflicht nach § 21 Absatz 1 Satz 2 Alternative 2 und Satz 3" eingefügt. 11. § 11 wird wie folgt ... der Pflicht zur Erhebung der Angaben nicht. Werden bei Trusts oder anderen Rechtsgestaltungen nach § 21 die wirtschaftlich Berechtigten nach besonderen Merkmalen oder nach einer Kategorie bestimmt, so ... Schwellenbeträge durchführen. Im Falle von Trusts und anderen Rechtsgestaltungen nach § 21 sind dem Verpflichteten die Angaben nach § 21 Absatz 1 und 2 unverzüglich zu ... von Trusts und anderen Rechtsgestaltungen nach § 21 sind dem Verpflichteten die Angaben nach § 21 Absatz 1 und 2 unverzüglich zu übermitteln." 12. § 12 wird wie folgt ... Geschäftsbeziehung mit einer Vereinigung nach § 20 oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 hat der Verpflichtete einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 oder ... nach § 21 hat der Verpflichtete einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 oder einen Auszug der im Transparenzregister zugänglichen Daten einzuholen. Der Verpflichtete ... oder Transaktionen mit Vereinigungen nach § 20 oder Rechtsgestaltungen nach § 21 keine über die Einsicht in das Transparenzregister hinausgehenden Maßnahmen zur ... sind im Hinblick auf Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § 21 folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nach Maßgabe des § 23 ... nach § 2 Absatz 1 des Justizverwaltungskostengesetzes befreit." 19. § 21 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „und die ... der betroffenen Vereinigung nach § 20 oder der Rechtsgestaltung nach § 21 , soweit dies im Einzelfall zur Prüfung der Unstimmigkeitsmeldung erforderlich ist. Sie hat ...
Artikel 11 TraFinG Änderung der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
... belegen." 3. In § 5 Absatz 2 werden nach den Wörtern „ § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes " die Wörter „oder im Fall des § 23 Absatz 3 Satz 1 des ...

Verordnung zur Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4919
Artikel 1 TrGebVÄndV Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäsche- gesetzes - Vermittelt das Transparenzregister den Zugang zum ... Register an. - Falls im Register keine aktuelle Eintragung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 des Geldwäsche- gesetzes vorliegt, erlangt der Einsichtnehmende eine elektronische ... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes, die im Transparenzregister gespeichert sind, nach § 18 ...

Verordnung zur Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung
V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 378
Artikel 1 TrGebVÄndV Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäsche- gesetzes - Vermittelt das Transparenzregister den Zugang zum ... Register an. - Falls im Register keine aktuelle Eintragung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 des Geldwäsche- gesetzes vorliegt, erlangt die einsichtnehmende Person eine ... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes, die im Transparenzregister gespeichert sind, nach § 18 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV)
V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3984; aufgehoben durch § 14 V. v. 16.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 83
§ 1 TrEinV Einsichtnahme in das Transparenzregister (vom 01.08.2021)
... Vereinigung nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes darauf hinzuweisen, dass Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aufgrund einer Beschränkung ...
§ 5 TrEinV Antrag auf Einsichtnahme (vom 01.08.2021)
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder für welche Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes oder im Fall des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Geldwäschegesetzes für welche ...
§ 10 TrEinV Protokollierung der Einsichtnahme
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder zu einer Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes mit Datum und Uhrzeit. (3) Die protokollierten Daten sind zwei Jahre nach dem ...
§ 11 TrEinV Dokumentation von Daten zur Gebührenabrechnung
... nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder zu einer Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes mit Datum und Uhrzeit. (2) Die dokumentierten Daten sind zwei Jahre nach dem ...
§ 12 TrEinV Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
... derjenigen Vereinigung nach § 20 des Geldwäschegesetzes oder der Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes , für die die Beschränkung der Einsichtnahme beantragt wird, und 3. die ...

Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV)
V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3982; aufgehoben durch § 5 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 93
§ 2 TrGebV Gebührenschuldner
... eine Rechtsgestaltung nach § 21 des Geldwäschegesetzes eine Leistung in Anspruch, so ist der Gebührenschuldner der Verwalter des Trusts nach § ... eine Leistung in Anspruch, so ist der Gebührenschuldner der Verwalter des Trusts nach § 21 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder der Treuhänder nach § 21 Absatz 2 des ... des Trusts nach § 21 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder der Treuhänder nach § 21 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes ...
Anlage TrGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis