§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
(1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. 2Das gilt nicht für
- 1.
- (aufgehoben)
- 2.
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
- 3.
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
- 4.
- Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
- 5.
- das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
- 6.
- Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
(2) 1Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. 2Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Frühere Fassungen von § 21a StVO
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interne Verweise§ 46 StVO Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise (vom 01.01.2025) ... von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen ( § 21a ); 6. vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von ... dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein oder Schutzhelme getragen werden müssen ( § 21a ). (1a) Die Straßenverkehrsbehörden können zur Bevorrechtigung ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 11.10.2024) ... Rollstuhl-Rückhaltesystemen oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystemen nach § 21a Absatz 1 Satz 1 oder das Tragen von Schutzhelmen nach § 21a Absatz 2 Satz 1, 21. die Ladung nach ... nach § 21a Absatz 1 Satz 1 oder das Tragen von Schutzhelmen nach § 21a Absatz 2 Satz 1 , 21. die Ladung nach § 22, 22. sonstige Pflichten des ...
Zitat in folgenden NormenBußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024) ... in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) § 21 Absatz 1a Satz 1 § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20, 20a 98.1 bei ... befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug § 21 Absatz 1a Satz 1 § 21a Absatz 1 Satz 1 , Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 20, 20a ... Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a 30 € ... oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a 30 € ... der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen § 21a Absatz 2 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a 15 € ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549, 2018 I S. 53
Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1463
Artikel 2 51. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung ... (BGBl. I S. 1573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, ...
Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.10.2014 BGBl. I S. 1635
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