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§ 24 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2858 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Geltung ab 01.08.2017; FNA: 7631-11-14 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.08.2017; FNA: 7631-11-14 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 24 Anwendung der Formulare
(1) Bei der Verwendung der Formulare sind die sich aus Anlage 2 Abschnitt A und B ergebenden Anmerkungen und Abkürzungen zu beachten.
(2) Bei der Erstellung der Formulare ist Anlage 2 Abschnitt C zu beachten.
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 414 m.W.v. 17. Dezember 2024
Frühere Fassungen von § 24 BerVersV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.12.2024 | Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 24 BerVersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerVersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 BerVersV Anzuwendende Vorschriften (vom 17.12.2024)
... 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a, Satz 2 und Absatz 2, § 17 sowie die §§ 23 bis 27. Dabei gilt die Maßgabe, dass 1. in den §§ 2 und 8 das ...
Anlage 2 BerVersV (zu § 24) Anwendung der Formulare (vom 17.12.2024)
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 1 7. VAGVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... 4 Ausfüllen der Formulare und Einreichung". c) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Anwendung der Formulare". ... c) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „ § 24 Anwendung der Formulare". d) Nach der Angabe zu § 24 werden die folgenden ... „§ 24 Anwendung der Formulare". d) Nach der Angabe zu § 24 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 24a Elektronische ... und Nachweisungen" durch das Wort „Formularen" ersetzt. 25. § 24 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 24 Anwendung der Formulare". b) In Absatz 1 und 2 werden die Wörter ... und Nachweisungen" jeweils durch das Wort „Formulare" ersetzt. 26. Nach § 24 werden die folgenden §§ 24a bis 24e eingefügt: „§ 24a ... die aus dem Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 29. Die Anlage 2 (zu § 24 ) wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ...
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