Tools:
Update via:
§ 24 - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.1974; FNA: 611-8-2-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
|
Geltung ab 01.01.1974; FNA: 611-8-2-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
|
§ 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
1In den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 kann der Steuerpflichtige verlangen, daß die Steuer in 30 gleichen jährlichen Teilbeträgen (Jahresbeträgen) zu entrichten ist. 2Die Summe der Jahresbeträge umfaßt die Tilgung und die Verzinsung der Steuer; dabei ist von einem Zinssatz von 5,5 Prozent auszugehen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) G. v. 24. Dezember 2008 BGBl. I S. 3018 m.W.v. 1. Januar 2009
Frühere Fassungen von § 24 ErbStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 24 ErbStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 ErbStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErbStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 § 25 ... § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, § 14 Abs. 3, § 19 Abs. 3 Buchstabe a und b, § 24 Satz 2, § 26 Buchstabe a und b sowie § 27 Abs. 1 werden jeweils die Wörter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/24_ErbStG.htm