§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
(1) Witwen- und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zusammen den Betrag des ihrer Berechnung zugrunde zu legenden Ruhegehalts übersteigen. Ergibt sich an Witwen- und Waisengeld zusammen ein höherer Betrag, so werden die einzelnen Bezüge im gleichen Verhältnis gekürzt.
(2) Nach dem Ausscheiden eines Witwen- oder Waisengeldberechtigten erhöht sich das Witwen- oder Waisengeld der verbleibenden Berechtigten vom Beginn des folgenden Monats an insoweit, als sie nach Absatz 1 noch nicht den vollen Betrag nach §
20 oder §
24 erhalten.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn neben Witwen- oder Waisengeld ein Unterhaltsbeitrag nach §
22 Abs. 2 oder 3 oder §
86 Abs. 1 gewährt wird.
(4) Unterhaltsbeiträge nach §
22 Abs. 1 gelten für die Anwendung der Absätze 1 bis 3 als Witwengeld. Unterhaltsbeiträge nach §
23 Abs. 2 dürfen nur insoweit bewilligt werden, als sie allein oder zusammen mit gesetzlichen Hinterbliebenenbezügen die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Höchstgrenze nicht übersteigen.
interne Verweise§ 14 BeamtVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.08.2021) ... den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ...
§ 21 BeamtVG Witwenabfindung (vom 01.01.2020) ... zu zahlenden Betrages des Witwengeldes oder Unterhaltsbeitrages; eine Kürzung nach § 25 und die Anwendung der §§ 53 und 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bleiben jedoch außer ...
§ 42 BeamtVG Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung (vom 01.08.2021) ... der von dem Verstorbenen tatsächlich erreichten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen. § 25 ist entsprechend anzuwenden. Der Unfallausgleich (§ 35) sowie der Zuschlag bei ... Berechnung des Unterhaltsbeitrages nach § 41 als auch bei der vergleichenden Berechnung nach § 25 außer ...
Zitat in folgenden NormenAltersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 9 AltGG Hinterbliebenenaltersgeld (vom 01.01.2020) ... mit Ablauf des Sterbemonats des Altersgeldberechtigten. (7) Die §§ 1a, 25 , 28, 61 Absatz 1 und 2 sowie § 64 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten ...
Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung (BeamtVÜV)
neugefasst durch B. v. 19.03.1993 BGBl. I S. 369; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
§ 2 BeamtVÜV Maßgaben (vom 01.09.2020) ... nach Satz 1 berücksichtigte Jahr. Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28 des Beamtenversorgungsgesetzes) bemisst sich aus dem sich nach Satz 2 ergebenden ...
Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
Artikel 5 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700, 716; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
§ 3 BVersTG Anpassung (vom 01.01.2020) ... den Betrag nach den Absätzen 1 bis 3 in entsprechender Anwendung der §§ 20, 24 und 25 Absatz 1 und 2 des Beamtenversorgungsgesetzes ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 40 SVG Höhe des Ruhegehalts ... bleibt bei einer Kürzung nach § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 25 des Beamtenversorgungsgesetzes außer Betracht. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die ...
§ 59 SVG Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten ... Berufssoldaten und Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sind die §§ 16 bis 25 , 27, 28, 31 Absatz 5, §§ 39, 40, 42 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 44, 45 und 86 ... hätte bewilligt werden können, kann auf Antrag die in den §§ 19, 20 und 22 bis 25 des Beamtenversorgungsgesetzes vorgesehene Versorgung bis zu der dort bezeichneten Höhe als Unterhaltsbeitrag bewilligt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Zitate in aufgehobenen TitelnSchornsteinfegergesetz (SchfG)
neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 31 SchfG Witwengeld und Witwergeld (vom 01.09.2009) ... (4) § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 3, die §§ 21 und 22 Abs. 1, § 25 Abs. 1, 2 und 4, § 61 Abs. 3 sowie § 69e Abs. 5 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes ...
§ 32 SchfG Waisengeld (vom 01.09.2009) ... mit Ablauf des Vierteljahres, in dem die Waise das 18. Lebensjahr vollendet oder stirbt. § 25 Abs. 1 und 2 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 48 Abs. 4 und 5 des Sechsten Buches ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 26 SVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.07.2020) ... bleibt bei einer Kürzung nach § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 25 des Beamtenversorgungsgesetzes außer Betracht. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der ...
§ 43 SVG Hinterbliebene von Berufssoldaten (vom 09.08.2019) ... Auf die Hinterbliebenen von Berufssoldaten und Soldaten im Ruhestand sind die §§ 16 bis 25 , 27, 28, 31 Abs. 5, §§ 39, 40, 42 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 44, 45 und 86 des ... hätte bewilligt werden können, kann auf Antrag die in den §§ 19, 20 und 22 bis 25 des Beamtenversorgungsgesetzes vorgesehene Versorgung bis zu der dort bezeichneten Höhe als Unterhaltsbeitrag bewilligt ...
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