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§ 27 - GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 396
Geltung ab 01.02.2022, abweichend siehe § 28; FNA: 7847-43-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.02.2022, abweichend siehe § 28; FNA: 7847-43-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 27 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Ist ein Verstoß gegen eine Voraussetzung für die Gewährung einer Direktzahlung auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, so behält der Antragsteller den Anspruch für diejenigen Flächen und Tiere, die im Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt oder der außergewöhnlichen Umstände förderfähig waren.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung V. v. 4. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 396 m.W.v. 1. Januar 2025
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Frühere Fassungen von § 27 GAPDZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 396 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 27 GAPDZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 GAPDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAPDZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 396
Artikel 1 4. GAPDZVÄndV
... und -ziegen" ersetzt. bb) Die Nummer 1 wird aufgehoben. 9. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Höhere Gewalt und ... Die Nummer 1 wird aufgehoben. 9. § 27 wird wie folgt gefasst: „ § 27 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände Ist ein Verstoß ...
Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV
... § 25 Mindestkontrollsatz § 26 Auswahl der Kontrollstichprobe § 27 Verwaltungskontrollen § 28 Anlassbezogene Vor-Ort-Kontrollen § ... 4 Landschaftselemente". 14. Die §§ 19 bis 22 und 25 bis 27 werden aufgehoben. 15. § 23 wird § 19 und im Absatz 4 wird die Angabe ... 31" durch die Angabe „§ 25" ersetzt. 24. § 33 wird § 27 und Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird das Komma am Ende durch ... die Angabe „§ 18" und die Angabe „§ 33" durch die Angabe „ § 27 " ersetzt." 26. § 35 wird § 29 und in Absatz 1 Satz 1 wird die ...
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