§ 298 Allgemeine Aufsichtsbefugnisse
(1)
1Gegenüber Erstversicherungsunternehmen, den Mitgliedern ihres Vorstands sowie sonstigen Geschäftsleitern und den die Erstversicherungsunternehmen kontrollierenden Personen kann die Aufsichtsbehörde alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, um Missstände zu vermeiden oder zu beseitigen.
2Ein Missstand ist jedes Verhalten eines Versicherungsunternehmens, das den Aufsichtszielen des
§ 294 Absatz 2 widerspricht.
3Missstände sind auch Schwächen oder Mängel, die die Aufsichtsbehörde im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens festgestellt hat.
(2) Gegenüber Rückversicherungsunternehmen, den Mitgliedern ihres Vorstands sowie sonstigen Geschäftsleitern oder den die Rückversicherungsunternehmen kontrollierenden Personen kann die Aufsichtsbehörde alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, um sicherzustellen, dass
- 1.
- die Gesetze, die für den Betrieb des Rückversicherungsgeschäfts gelten, und die aufsichtsbehördlichen Anordnungen eingehalten werden,
- 2.
- insbesondere die Rückversicherungsunternehmen jederzeit in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus den Rückversicherungsverhältnissen zu erfüllen, und
- 3.
- Schwächen oder Mängel beseitigt werden, die die Aufsichtsbehörde im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens festgestellt hat.
(3) Die Aufsichtsbehörde darf einen Rückversicherungs- oder Retrozessionsvertrag, den ein Versicherungsunternehmen mit einem Rückversicherungsunternehmen oder einem nach Artikel 14 der
Richtlinie 2009/138/EG zugelassenen Erstversicherungsunternehmen geschlossen hat, nur aus Gründen zurückweisen, die sich nicht unmittelbar auf die finanzielle Solidität des anderen Unternehmens beziehen.
Frühere Fassungen von § 298 VAG
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interne Verweise§ 1 VAG Geltungsbereich ... 37 Absatz 1, § 38 Absatz 1, die §§ 39, 47 Nummer 12 sowie die §§ 294 bis 298 , 300, 302, 305 bis 307, §§ 310 bis 312 und 314. Für die nach Landesrecht ... 1, die §§ 13, 37 Absatz 1, § 38 Absatz 1, § 39 sowie die §§ 294 bis 298 , 300, 302, 305 bis 307, 310, 312 und 314 entsprechend. Beschlüsse der ...
§ 62 VAG Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit (vom 15.12.2023) ... 6. von den Vorschriften über die Aufsicht § 294 Absatz 2 Satz 2 bis 4, die §§ 298 und 299 Nummer 1, die §§ 303, 305 Absatz 1, 2 Nummer 1 und 2, Absatz 3 bis 5, § 306 ... nach § 61 Absatz 1 Aufforderungen oder Anordnungen der Bundesanstalt, einen Missstand ( § 298 Absatz 1 ) zu beseitigen, nicht nach, so unterrichtet die Bundesanstalt die Aufsichtsbehörde des ...
§ 289 VAG Gleichwertigkeit ... als verbindlich an. (2) Die §§ 279 bis 287, 293 Absatz 1, § 298 Absatz 1, § 305 Absatz 1 Nummer 1, § 306 Absatz 1 Nummer 1 und § 309 gelten bei der ...
§ 310 VAG Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung (vom 30.12.2024) ... 1 und 2, § 134 Absatz 7, § 135 Absatz 3, § 137 Absatz 2, § 264 sowie nach § 298 Absatz 1 und 2 und § 299 Nummer 1, diese in Verbindung mit § 8 Absatz 1 oder § 15 Absatz 1 und 2 ... 1 oder § 15 Absatz 1 und 2 oder § 23 oder § 294 Absatz 6 oder § 295, nach § 298 Absatz 3 , den §§ 301, 303 Absatz 2, § 304 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 2, § 305 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1495
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 7 FISG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... 6. In § 310 Absatz 2 werden die Wörter „§§ 264 und 298 Absatz 1 und 2 , dieser" durch die Wörter „dem § 264 sowie nach § 298 Absatz 1 und 2 und ... 264 und 298 Absatz 1 und 2, dieser" durch die Wörter „dem § 264 sowie nach § 298 Absatz 1 und 2 und § 299 Nummer 1, diese" ersetzt. 7. In § 320 Absatz 1 Nummer 2 werden ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2789
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 6 RiG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... 1 und 2, § 134 Absatz 7, § 135 Absatz 3, § 137 Absatz 2, den §§ 264 und 298 Absatz 1 und 2 , dieser in Verbindung mit § 8 Absatz 1 oder § 15 Absatz 1 und 2 oder § 23 oder ... 1 oder § 15 Absatz 1 und 2 oder § 23 oder § 294 Absatz 6 oder § 295, nach § 298 Absatz 3 , den §§ 301, 303 Absatz 2, § 304 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 2, § 305 ...
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