(1) Die Vorschriften der
§§ 6,
7,
11 und
15 für die Besteuerung von Investmentfonds sind auf Spezial-Investmentfonds anzuwenden, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen ergeben.
(2) In der Statusbescheinigung nach
§ 7 Absatz 3 ist der Status als Spezial-Investmentfonds zu bestätigen.
(3)
1Bei einer Überschreitung der zulässigen Beteiligungshöhe nach
§ 26 Nummer 6 sind auf den Spezial-Investmentfonds keine Besteuerungsregelungen anzuwenden, die eine über dieser Grenze liegende Beteiligungshöhe voraussetzen.
2Dies gilt auch, wenn in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Abweichendes geregelt ist.
(4)
1Die Körperschaftsteuer des Spezial-Investmentfonds ermäßigt sich nicht um die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach
§ 29 Absatz 1 in Verbindung mit
§ 15.
2Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist nicht als Werbungskosten abziehbar.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 57 InvStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... (7) Ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind: 1. § 26, 2. § 29 Absatz 1 und 4 , 3. § 33 Absatz 1, 4. § 42 Absatz 5 Satz 1, 5. § ...
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 14 JStG 2022 Änderung des Investmentsteuergesetzes ... gehen mit Ausnahme der Nummer 7a aus den Anlagebedingungen hervor." 2. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 6 und ... ermäßigt sich nicht um die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15. Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist nicht als ... angefügt: „Die Gewerbesteuerpflicht eines Spezial-Investmentfonds nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 entfällt nicht." 4. In § 42 Absatz 5 Satz 1 ... ermäßigt sich nicht um die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15. Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist beim ... „(7) Ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind: 1. § 26, 2. § 29 Absatz 1 und 4 , 3. § 33 Absatz 1, 4. § 42 Absatz 5 Satz 1, 5. ...