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§ 29 - Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730 (Nr. 36); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 610-6-18 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.01.2018; FNA: 610-6-18 Allgemeines Steuerrecht
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§ 29 Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds
(1) Die Vorschriften der §§ 6, 7, 11 und 15 für die Besteuerung von Investmentfonds sind auf Spezial-Investmentfonds anzuwenden, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen ergeben.
(2) In der Statusbescheinigung nach § 7 Absatz 3 ist der Status als Spezial-Investmentfonds zu bestätigen.
(3) 1Bei einer Überschreitung der zulässigen Beteiligungshöhe nach § 26 Nummer 6 sind auf den Spezial-Investmentfonds keine Besteuerungsregelungen anzuwenden, die eine über dieser Grenze liegende Beteiligungshöhe voraussetzen. 2Dies gilt auch, wenn in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Abweichendes geregelt ist.
(4) 1Die Körperschaftsteuer des Spezial-Investmentfonds ermäßigt sich nicht um die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15. 2Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist nicht als Werbungskosten abziehbar.
Text in der Fassung des Artikels 14 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293 m.W.v. 21. Dezember 2022
Frühere Fassungen von § 29 InvStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.12.2022 | Artikel 14 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 29 InvStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 InvStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InvStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 InvStG Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds (vom 21.12.2022)
... ermäßigt sich nicht um die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15. Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist ...
§ 33 InvStG Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug (vom 21.12.2022)
... ausstellt. Die Gewerbesteuerpflicht eines Spezial-Investmentfonds nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 entfällt nicht. (2) Die ausgeschütteten ...
§ 45 InvStG Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen (vom 21.12.2022)
... ermäßigt sich nicht um die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15. Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist ...
§ 51 InvStG Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (vom 01.01.2025)
... Die Besteuerungsgrundlagen nach den §§ 29 bis 49, die nicht ausgeglichenen negativen Erträge nach § 41 und die positiven ...
§ 55 InvStG Bußgeldvorschriften
... oder leichtfertig 1. entgegen § 7 Absatz 4 Satz 5, auch in Verbindung mit § 29 Absatz 1, eine Statusbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt, 2. ...
§ 57 InvStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025)
... (7) Ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind: 1. § 26, 2. § 29 Absatz 1 und 4 , 3. § 33 Absatz 1, 4. § 42 Absatz 5 Satz 1, 5. § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 14 JStG 2022 Änderung des Investmentsteuergesetzes
... gehen mit Ausnahme der Nummer 7a aus den Anlagebedingungen hervor." 2. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 6 und ... ermäßigt sich nicht um die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15. Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist nicht als ... angefügt: „Die Gewerbesteuerpflicht eines Spezial-Investmentfonds nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 entfällt nicht." 4. In § 42 Absatz 5 Satz 1 ... ermäßigt sich nicht um die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15. Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist beim ... „(7) Ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind: 1. § 26, 2. § 29 Absatz 1 und 4 , 3. § 33 Absatz 1, 4. § 42 Absatz 5 Satz 1, 5. ...
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