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§ 2 - Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (43. BImSchV)

§ 2 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion



(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die jährlichen durch menschliche Tätigkeiten verursachten Emissionen von Luftschadstoffen gegenüber dem Jahr 2005 wie folgt zu reduzieren:

1.
ab dem Jahr 2020:

a)
SO2: 21 Prozent,

b)
NOx: 39 Prozent,

c)
NMVOC: 13 Prozent,

d)
NH3: 5 Prozent und

e)
Feinstaub PM2,5: 26 Prozent und

2.
ab dem Jahr 2030:

a)
SO2: 58 Prozent,

b)
NOx: 65 Prozent,

c)
NMVOC: 28 Prozent,

d)
NH3: 29 Prozent und

e)
Feinstaub PM2,5: 43 Prozent.

(2) Folgende Emissionen werden nicht berücksichtigt:

1.
Emissionen von Flugzeugen außerhalb des Start- und Landezyklus;

2.
Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr;

3.
Emissionen von NOx und NMVOC aus Tätigkeiten, die unter die Nomenklatur für die Berichterstattung des Übereinkommens von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (BGBl. 1982 II S. 373, 374) gemäß den Kategorien 3B - Düngewirtschaft - und 3D - landwirtschaftliche Böden - mit Stand 2014 fallen.

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Zitierungen von § 2 43. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 43. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 43. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 43. BImSchV Indikative Emissionsmengen
... Für das Jahr 2025 ist für die Emissionsmengen der in § 2 Absatz 1 aufgeführten Luftschadstoffe ein linearer Reduktionspfad einzuhalten. Dieser ... die sich aus den Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für das Jahr 2030 ergeben. § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Für die in § 2 Absatz 1 aufgeführten ... ergeben. § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Für die in § 2 Absatz 1 aufgeführten Luftschadstoffe kann anstelle eines linearen Reduktionspfads ein nichtlinearer ...
§ 4 43. BImSchV Nationales Luftreinhalteprogramm
... enthält 1. erforderliche Maßnahmen, um die Emissionsreduktion nach § 2 zu erzielen, 2. zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für ...
§ 5 43. BImSchV Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
... übermittelt wurden, wenn den übermittelten Emissionsdaten zufolge 1. die in § 2 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden oder 2. die Gefahr besteht, dass ... Verpflichtungen nicht erfüllt werden oder 2. die Gefahr besteht, dass die in § 2 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden. (3) Die Aktualisierungen des ...
§ 12 43. BImSchV Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030
... in dem betreffenden Zeitraum eine gleichwertige Emissionsreduktion bei einem anderen in § 2 Absatz 1 genannten Schadstoff ...