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§ 2 - Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV)

§ 2 Anwendungsbereich, Zweck



(1) 1Auslandstrennungsgeld wird aus Anlass von Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen und versetzungsgleichen Maßnahmen (§ 3 Absatz 2 des Bundesumzugskostengesetzes) vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland gewährt. 2Der Abordnung stehen gleich

1.
die Kommandierung,

2.
die vorübergehende Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde an einem anderen Ort als dem bisherigen Dienstort,

3.
die Aufhebung der Abordnung oder Kommandierung nach einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung,

4.
die vorübergehende dienstliche Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle und

5.
die Zuweisung (§ 29 des Bundesbeamtengesetzes).

3Bei Einstellungen ins Ausland und im Ausland bei vorübergehender Dauer des Dienstverhältnisses oder bei einer vorübergehenden Verwendung am Einstellungsort steht Auslandstrennungsgeld auch dann zu, wenn keine Zusage nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des Bundesumzugskostengesetzes erteilt worden ist.

(2) 1Mit dem Auslandstrennungsgeld werden notwendige Auslagen für getrennte Haushaltsführung oder für das Beibehalten der Wohnung am bisherigen Dienst- oder Wohnort aus Anlass von Maßnahmen nach Absatz 1 an einen anderen Ort als den bisherigen Dienst- oder Wohnort unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis erstattet und die durch sie entstehenden materiellen und immateriellen Belastungen abgegolten. 2Zuwendungen aus diesem Grund, die der versetzten oder abgeordneten Person ihres Amtes wegen für die Dauer der dienstlichen Maßnahme von dritter Seite gewährt werden, sind auf das Auslandstrennungsgeld anzurechnen.

(3) 1Auslandstrennungsgeld wird nur gewährt, wenn bei Maßnahmen nach Absatz 1 der neue Dienstort ein anderer als der bisherige ist, es sei denn, dass die Wohnung am neuen Dienstort oder im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt. 2Die Wohnung liegt im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte, wenn sie auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von ihr entfernt ist.





 

Frühere Fassungen von § 2 ATGV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
vom 27.11.2019 BGBl. I S. 1866

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 ATGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ATGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ATGV Berechtigte
... sind nicht 1. im Grenzverkehr tätige Beamte bei dienstlichen Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 im Bereich ausländischer Lokalgrenzbehörden, zwischen solchen Bereichen und zwischen ...
§ 4 ATGV Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld (vom 01.01.2020)
... eine Wohnung am bisherigen Dienst- oder Wohnort bei und wird eine dienstliche Maßnahme nach § 2 Absatz 1 mit eingeschränkter oder ohne Zusage der Umzugskostenvergütung angeordnet oder besteht ...
§ 5 ATGV Auslandstrennungsgeld nach Zusage der Umzugskostenvergütung
... oder, falls für die berechtigte Person günstiger, der dienstlichen Maßnahme nach § 2 Absatz 1 uneingeschränkt umzugswillig ist und sich ständig um eine Wohnung bemüht, aber ...
§ 7 ATGV Auslandstrennungstagegeld
... Als Auslandstrennungstagegeld wird gewährt 1. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Ausland ins Inland die gleiche Vergütung wie bei Maßnahmen im Inland, 2. ... gleiche Vergütung wie bei Maßnahmen im Inland, 2. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Inland ins Ausland oder im Ausland 75 Prozent des Tagegelds nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der ...
§ 8 ATGV Auslandstrennungsübernachtungsgeld
... Auslandstrennungsübernachtungsgeld wird gewährt 1. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Ausland ins Inland die gleiche Vergütung wie bei Maßnahmen im Inland, 2. ... gleiche Vergütung wie bei Maßnahmen im Inland, 2. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Inland ins Ausland oder im Ausland neben dem vorrangig zu gewährenden Mietzuschuss nach ...
§ 9 ATGV Auslandstrennungsbedingter Mehraufwand (vom 01.01.2020)
... Bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 im Ausland und vom Ausland ins Inland wird der auslandstrennungsbedingte Mehraufwand einer ... Person ausgeschlossen. (2) Abweichend von Absatz 1 wird bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Ausland in das Inland bis zu drei Monaten kein auslandstrennungsbedingter Mehraufwand ... 1 des Bundesbesoldungsgesetzes besteht. (3) Bei einer Maßnahme nach § 2 Absatz 1 vom Inland ins Ausland wird der auslandstrennungsbedingte Mehraufwand einer getrennten ...
§ 10 ATGV Vorwegumzug (vom 01.06.2020)
... Umzugskostenvergütung zugesagt ist, aus Anlass einer Maßnahme nach § 2 Absatz 1 vor deren Wirksamwerden durchgeführt, wird Auslandstrennungsgeld in entsprechender Anwendung ...
§ 12 ATGV Auslandstrennungsgeld in Sonderfällen
... (3) Einer berechtigten Person wird bei einer neuen dienstlichen Maßnahme nach § 2 Absatz 1 und bei Aufhebung einer Abordnung Auslandstrennungsübernachtungsgeld nach § 8 ... oder wegen anderer außergewöhnlicher Verhältnisse im Ausland andere als die in § 2 Absatz 1 bezeichneten dienstlichen Maßnahmen oder Maßnahmen, die Personen nach § 4 Absatz ... Satz 1 Nummer 1 bis 3 betreffen, erforderlich und entstehen dadurch Mehraufwendungen im Sinne des § 2 Absatz 2 , so bestimmt das Auswärtige Amt in sinngemäßer Anwendung dieser Verordnung das ...
§ 13 ATGV Reisebeihilfen für Heimfahrten
... Der Anspruchszeitraum wird durch eine neue dienstliche Maßnahme nach § 2 Absatz 1 nicht unterbrochen. (4) Ein Anspruch auf Reisebeihilfe für eine ...
§ 14 ATGV Anspruchszeitraum (vom 01.01.2020)
... an dem die maßgebenden Voraussetzungen wegfallen. Bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Ausland ins Inland wird abweichend hiervon das Auslandstrennungsgeld ab dem Tag des Beginns ... Ausland ins Inland. (2) Wird bei einer neuen dienstlichen Maßnahme nach § 2 Absatz 1 der Dienstort vorzeitig verlassen, wird Auslandstrennungsgeld bis zu dem Tag gezahlt, an dem der ... sich für einen Inlandstrennungsgeldempfänger auf Grund einer Maßnahme nach § 2 Absatz 1 vom Inland ins Ausland der neue Dienstort für längstens zwölf Monate, können ...
§ 16 ATGV Übergangsregelungen
... für dienstliche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 , die bis zum Tag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, wird nach den bisherigen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
V. v. 27.11.2019 BGBl. I S. 1866
Artikel 1 ATGVÄndV Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
... vom 27. Juni 2018 (BGBl. I S. 891) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Haushaltsführung" die Wörter „oder für das ... eine Wohnung am bisherigen Dienst- oder Wohnort bei und wird eine dienstliche Maßnahme nach § 2 Absatz 1 mit eingeschränkter oder ohne Zusage der Umzugskostenvergütung angeordnet oder besteht ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 11 BesStMV Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
... wie folgt gefasst: „(2) Abweichend von Absatz 1 wird bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Ausland in das Inland bis zu drei Monaten kein auslandstrennungsbedingter Mehraufwand ... 3 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes besteht. (3) Bei einer Maßnahme nach § 2 Absatz 1 vom Inland ins Ausland wird der auslandstrennungsbedingte Mehraufwand einer getrennten ...