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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
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§ 2 - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576 (Nr. 69); aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Geltung ab 24.10.2017; FNA: 202-5-2 Verwaltungsgebühren
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Geltung ab 24.10.2017; FNA: 202-5-2 Verwaltungsgebühren
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§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
§ 2 wird in 5 Vorschriften zitiert
Die Höhe der Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen richtet sich nach den Gebührenverzeichnissen in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser Verordnung.
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Zitierungen von § 2 EMVG-FuAG-BGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EMVG-FuAG-BGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EMVG-FuAG-BGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/2_EMVG-FuAG-BGebV.htm