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§ 2 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 (ERP-WPG 2022 k.a.Abk.)
Artikel 1 G. v. 25.03.2022 BGBl. I S. 571 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 15.11.2022 BGBl. I S. 2035
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2022; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Zitierungen von § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ERP-WPG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERP-WPG 2022 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage ERP-WPG 2022 (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... for Cohesion and the Territories of
Europe) bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft
werden.
Abschluss
...
Zitat in folgenden Normen
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 388
Anlage ERP-WPG 2024 (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... . . . . . . . . . . . . . . . . . .
50
50
0
595 01-062
Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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