§ 2 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 (ERP-WPG 2022 k.a.Abk.)

Artikel 1 G. v. 25.03.2022 BGBl. I S. 571 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 15.11.2022 BGBl. I S. 2035
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
| |

§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme


§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ERP-WPG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERP-WPG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ERP-WPG 2022 Befristung (vom 19.11.2022)
...  §§ 2 bis 5 treten am 31. Dezember 2022 außer ...
Anlage ERP-WPG 2022 (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Abschluss  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 388
Anlage ERP-WPG 2024 (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 50 0 595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed