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§ 2 - KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG)

Artikel 1 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2696 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 860-8-3 Sozialgesetzbuch
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§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung



(1) 1Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung werden auf folgenden Handlungsfeldern ergriffen:

1.
ein bedarfsgerechtes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot in der Kindertagesbetreuung schaffen, welches auf einer datenbasierten, rechtzeitigen und kontinuierlichen Bedarfsplanung beruht und insbesondere die Ermöglichung einer inklusiven Förderung aller Kinder sowie die bedarfsgerechte Ausweitung der Öffnungszeiten umfasst,

2.
einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel in Tageseinrichtungen, insbesondere durch eine angemessene Berücksichtigung von Ausfallzeiten oder von Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit, sicherstellen,

3.
zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung beitragen,

4.
die Leitungen der Tageseinrichtungen stärken,

5.
eine bedarfsgerechte, ausgewogene und nachhaltige Verpflegung entsprechend fachlich anerkannten Qualitätsstandards und ausreichende Bewegung sicherstellen,

6.
die sprachliche Bildung von Kindern in Kindertagesbetreuung, insbesondere von Kindern in herausfordernden Lebenslagen, fördern oder

7.
die Kindertagespflege (§ 22 Absatz 1 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) stärken.

2Dabei ist mindestens jeweils eine Maßnahme in den Handlungsfeldern gemäß Satz 1 Nummer 3 und 6 zu ergreifen.

(2) Maßnahmen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 Gegenstand von Verträgen nach § 4 waren und nicht von den Handlungsfeldern nach Absatz 1 Satz 1 erfasst sind, können noch bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt werden.



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Frühere Fassungen von § 2 KiQuTG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 3 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
vom 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 KiTa-Qualitätsgesetz
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2791
aktuellvor 01.01.2023Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 KiQuTG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KiQuTG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiQuTG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KiQuTG Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (vom 01.01.2025)
... der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung nach § 2 sind 1. Maßnahmen im Sinne von § 22 Absatz 4 des Achten Buches ... seit dem 1. Januar 2023 begonnen wurden und in den Handlungsfeldern gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 frühestens ab dem 1. Januar 2025 begonnen werden und 2. Maßnahmen, die bis ... und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den Handlungsfeldern nach § 2 Absatz 1 Satz 1 werden bundesweit gleichwertige, fachlich anerkannte qualitative Standards ...
§ 3 KiQuTG Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder (vom 01.01.2025)
... vergleichbarer Kriterien und Verfahren ihre jeweilige Ausgangslage in Handlungsfeldern nach § 2 Absatz 1 Satz 1 . (2) Auf der Grundlage der Analyse nach Absatz 1 ermitteln die Länder in ihrem ... die Länder in ihrem Zuständigkeitsbereich jeweils 1. die Handlungsfelder nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und konkreten Handlungsziele, die sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung ... nach Absatz 4 stellen die Länder außerdem für ihre Maßnahmen nach § 2 Absatz 2 dar, welche Fortschritte sie bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Artikel 3 HGrGuaÄndG Änderung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
... der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung nach § 2 sind 1. Maßnahmen im Sinne von § 22 Absatz 4 des Achten Buches ... seit dem 1. Januar 2023 begonnen wurden und in den Handlungsfeldern gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 frühestens ab dem 1. Januar 2025 begonnen werden und 2. Maßnahmen, die bis ... und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den Handlungsfeldern nach § 2 Absatz 1 Satz 1 werden bundesweit gleichwertige, fachlich anerkannte qualitative Standards angestrebt." ... gleichwertige, fachlich anerkannte qualitative Standards angestrebt." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der ... Standards angestrebt." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der ... geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „und Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 Satz 2" gestrichen. b) In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „, die ... b) In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „, die Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 Satz 2" gestrichen und wird nach den Wörtern „erforderlich ansehen" ein Komma ... nach Absatz 4 stellen die Länder außerdem für ihre Maßnahmen nach § 2 Absatz 2 dar, welche Fortschritte sie bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der ...

KiTa-Qualitätsgesetz
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2791, 2023 I Nr. 212
Artikel 1 KiTaQG Änderung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
... vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2696) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt ... Maßnahmen hinausgehen." bb) In Satz 3 werden die Wörter „ § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4" durch die Wörter „Satz 1 Nummer 1 bis 4 sowie 6 bis 8" ersetzt. ... 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 2 Satz 1" durch die Wörter „ § 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 2 ... 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „ § 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) ... 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 2 Satz 2" durch die Wörter „ § 2 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Satz ... 2 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe ... In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Satz 1" durch die Wörter „ § 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 2 ... 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „ § 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. c) ... 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 2 Satz 2" durch die Wörter „ § 2 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Die ... und letztmals im Jahr 2023," gestrichen. bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 2 Satz 1" durch die Wörter „ § 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 2 ... 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „ § 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) ... 2 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 2 Satz 2" durch die Wörter „ § 2 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „jährlich" ...