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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2023 aufgehoben
§ 2 - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 640 (Nr. 15); aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.04.2020; FNA: 930-15 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 01.04.2020; FNA: 930-15 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 2 Verkehrsinfrastrukturprojekte
§ 2 wird in 6 Vorschriften zitiert
1Durch Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts kann der Deutsche Bundestag abweichend von § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und von § 14 Absatz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes die folgenden Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen:
- 1.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing,
- 2.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling,
- 3.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle,
- 4.
- den Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Paderborn nach Halle,
- 5.
- die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz,
- 6.
- den Ausbau und Neubau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld,
- 6a.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland,
- 7.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von der deutsch-niederländischen Grenze über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen,
- 8.
- die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser (Nord),
- 9.
- die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins,
- 10.
- die Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
- 11.
- die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals sowie
- 12.
- den Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der „Großen Schleusen" sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau.
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Zitierungen von § 2 MgvG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MgvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MgvG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MgvG Träger des Vorhabens; zuständige Behörde (vom 14.08.2020)
... Träger des Vorhabens für die in § 2 Satz 1 und in § 2a Satz 1 Nummer 1 bis 12 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte ist die nach dem ... GmbH des Bundes. (2) Zuständige Behörde ist 1. für die in § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 7 oder § 2a Nummer 1 bis 12 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte das Eisenbahn-Bundesamt, ... 12 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte das Eisenbahn-Bundesamt, 2. für die in § 2 Satz 1 Nummer 8 bis 12 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ...
§ 4 MgvG Vorbereitendes Verfahren (vom 14.08.2020)
... eines Verkehrsinfrastrukturprojektes oder von Teilen eines Verkehrsinfrastrukturprojektes nach § 2 Satz 1 und § 2a Satz 1 durch Maßnahmengesetz wird vor Einleitung des jeweiligen ...
§ 7 MgvG Anhörungsverfahren (vom 14.08.2020)
... Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entscheidet, dass ein Vorhaben nach § 2 Satz 1 oder § 2a Satz 1 durch Verwaltungsakt zugelassen werden soll, berichtet es dem Deutschen ...
§ 8 MgvG Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht (vom 14.08.2020)
... und digitale Infrastruktur gemäß § 7 Absatz 2 entscheidet, dass ein Vorhaben nach § 2 Satz 1 oder § 2a Satz 1 durch Verwaltungsakt zugelassen werden soll, ist kein Abschlussbericht zu ... ein Verkehrsinfrastrukturprojekt oder Teile eines Verkehrsinfrastrukturprojektes nach § 2 Satz 1 Nummer 8 bis 12 Belange der Landeskultur oder der Wasserwirtschaft berührt beziehungsweise berühren, ... Entscheidung noch nicht möglich ist, 6. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten nach § 2 Satz 1 Nummer 8 bis 12 die Mitteilung über das gemäß Artikel 89 Absatz 3 des Grundgesetzes erforderliche ...
§ 14 MgvG Überleitung von Verfahren (vom 14.08.2020)
... Ist für ein in § 2 Satz 1 oder § 2a Satz 1 genanntes Verkehrsinfrastrukturprojekt oder für Teile dieses ... das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden, dass bei einem in § 2 Satz 1 oder § 2a Satz 1 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekt, für das bereits ein ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1795
Artikel 4 KStrStG Änderung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes
... vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe „ § 2 Satz 1" werden die Wörter „und in § 2a Satz 1 Nummer 1 bis 12" ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden nach den Wörtern „ § 2 Satz 1 Nummern 1 bis 7" die Wörter „oder § 2a Nummer 1 bis 12" eingefügt und das ... 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „ § 2 Satz 1" die Wörter „und § 2a Satz 1" eingefügt. b) ... 4. In § 7 Absatz 3 werden nach der Angabe „ § 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" eingefügt. 5. In ... 1" eingefügt. 5. In § 8 Absatz 1 Satz 3 werden nach der Angabe „ § 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" eingefügt. 6. In ... § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach der Angabe „ § 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" eingefügt. b) In ... § 2a Satz 1" eingefügt. b) In Absatz 3 werden nach der Angabe „ § 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" ...
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