§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ein Staat oder ein Gebiet (Steuerhoheitsgebiet) ist im Sinne dieses Gesetzes nicht kooperativ, wenn das Steuerhoheitsgebiet eine der Voraussetzungen des
§ 4 Absatz 1, des
§ 5 Absatz 1 oder des
§ 6 erfüllt.
(2) Ansässig in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- natürliche Personen, wenn sie einen Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 der Abgabenordnung);
- 2.
- Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie einen Sitz (§ 11 der Abgabenordnung) oder ihren Ort der Geschäftsleitung (§ 10 der Abgabenordnung)
in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben.
interne Verweise§ 3 StAbwG Verordnungsermächtigung ... in der genannt sind 1. die Steuerhoheitsgebiete, die nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, wenn sie in der im Amtsblatt der Europäischen ... ab dem ein bisher als nicht kooperativ genanntes Steuerhoheitsgebiet die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 nicht länger erfüllt. Die Rechtsverordnung ist für die ...
Zitat in folgenden NormenSteueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV)
V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5236; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 444
§ 1 StAbwV Anwendungsbereich ... Verordnung benennt 1. die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes, die in der jeweils geltenden EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete ... ab dem ein bisher als nicht kooperativ genanntes Steuerhoheitsgebiet die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 des Gesetzes nicht länger ...
§ 2 StAbwV Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete (vom 31.12.2024) ... Folgende Steuerhoheitsgebiete sind nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 des Gesetzes nicht kooperativ und werden im Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur ... (2) Folgende Steuerhoheitsgebiete erfüllen nicht länger die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 des Gesetzes (§ 1 Nummer 2): 1. Antigua und Barbuda (seit dem 8. Oktober 2024), ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 444
Artikel 1 3. StAbwVÄndV ... Steuerhoheitsgebiete (1) Folgende Steuerhoheitsgebiete sind nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 des Gesetzes nicht kooperativ und werden im Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur ... (2) Folgende Steuerhoheitsgebiete erfüllen nicht länger die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 des Gesetzes (§ 1 Nummer 2): 1. Antigua und Barbuda (seit dem 8. Oktober ...
Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2413
Artikel 1 StAbwVÄndV ... Steuerhoheitsgebiete Folgende Steuerhoheitsgebiete sind nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 des Gesetzes nicht kooperativ und werden im Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 375
Artikel 1 2. StAbwVÄndV ... Steuerhoheitsgebiete Folgende Steuerhoheitsgebiete sind nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 des Gesetzes nicht kooperativ und werden im Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur ...
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