§ 30 Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug
(1)
1Die Körperschaftsteuerpflicht für die inländischen Beteiligungseinnahmen eines Spezial-Investmentfonds entfällt, wenn der Spezial-Investmentfonds gegenüber dem Entrichtungspflichtigen unwiderruflich erklärt, dass den Anlegern des Spezial-Investmentfonds Steuerbescheinigungen gemäß
§ 45a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ausgestellt werden sollen (Transparenzoption).
2Die Anleger gelten in diesem Fall als Gläubiger der inländischen Beteiligungseinnahmen und als Schuldner der Kapitalertragsteuer.
- 1.
- es sich um Gewinnausschüttungen einer Gesellschaft im Sinne des § 26 Nummer 6 Satz 2 handelt und
- 2.
- die auf die Spezial-Investmentanteile des Anlegers rechnerisch entfallende Beteiligung am Kapital der Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 8b des Körperschaftsteuergesetzes erfüllt.
- 1.
- ein Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen ist und der Spezial-Investmentanteil den Kapitalanlagen zuzurechnen ist oder
- 2.
- ein Institut oder Unternehmen nach § 3 Nummer 40 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes oder § 8b Absatz 7 des Körperschaftsteuergesetzes ist und der Spezial-Investmentfonds in wesentlichem Umfang Anteile hält, die
- a)
- dem Handelsbestand im Sinne des § 340e Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs zuzuordnen wären oder
- b)
- zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen auszuweisen wären,
wenn sie von dem Institut oder Unternehmen unmittelbar erworben worden wären.
2Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend, wenn der Anleger ein Pensionsfonds ist.
(4) 1Ist der Anleger des Spezial-Investmentfonds ein Dach-Spezial-Investmentfonds, so sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend auf den Dach-Spezial-Investmentfonds und dessen Anleger anzuwenden. 2Dies gilt nicht, soweit der Dach-Spezial-Investmentfonds Spezial-Investmentanteile an einem anderen Dach-Spezial-Investmentfonds hält.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für sonstige inländische Einkünfte eines Spezial-Investmentfonds, die bei Vereinnahmung durch den Spezial-Investmentfonds einem Steuerabzug unterliegen.
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interne Verweise§ 36 InvStG Ausschüttungsgleiche Erträge (vom 06.12.2024) ... die sonstigen inländischen Einkünfte mit Steuerabzug, wenn die Transparenzoption nach § 30 wahrgenommen wurde. (2) Steuerfrei thesaurierbare Kapitalerträge sind ...
§ 42 InvStG Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen (vom 21.12.2022) ... des § 16 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 13 und in den Fällen des § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 . (2) Soweit die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen ... enthalten, ist § 8b des Körperschaftsteuergesetzes unter den Voraussetzungen des § 30 Absatz 2 anwendbar. Soweit die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge ... des § 16 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 13 und in den Fällen des § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 . (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn es sich um ...
§ 57 InvStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... 6. § 17 Absatz 1 Satz 1 bis 3, 7. § 20 Absatz 1, 3, 3a und 4, 8. § 30 Absatz 3 , 9. § 31 Absatz 1 und 3, 10. § 35, 11. § 36 Absatz ...
Zitat in folgenden NormenKörperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 15 KStG Ermittlung des Einkommens bei Organschaft (vom 06.12.2024) ... 2a. § 20 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 bis 4a, die §§ 21, 30 Absatz 2 , die §§ 42 und 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des ... § 21 oder des § 44 des Investmentsteuergesetzes enthalten, sind die §§ 20, 21, 30 Absatz 2 , die §§ 42, 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des Investmentsteuergesetzes ... die Organgesellschaft die Voraussetzungen des § 20 Absatz 1 Satz 4 oder Satz 5 oder des § 30 Absatz 3 des Investmentsteuergesetzes erfüllt. Für die Anwendung der Beteiligungsgrenze im Sinne des § 30 ... erfüllt. Für die Anwendung der Beteiligungsgrenze im Sinne des § 30 Absatz 2 Nummer 2 des Investmentsteuergesetzes werden Beteiligungen der Organgesellschaft und Beteiligungen des Organträgers getrennt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 6 UStIntG Weitere Änderung des Körperschaftsteuergesetzes ... „2a. § 20 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 bis 4, die §§ 21, 30 Absatz 2 , die §§ 42 und 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des ... § 21 oder des § 44 des Investmentsteuergesetzes enthalten, sind die §§ 20, 21, 30 Absatz 2 , die §§ 42, 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des Investmentsteuergesetzes ... nicht, soweit die Organgesellschaft die Voraussetzungen des § 20 Absatz 1 Satz 4 oder des § 30 Absatz 3 des Investmentsteuergesetzes erfüllt. Für die Anwendung der Beteiligungsgrenze im Sinne des § 30 Absatz 2 Nummer ... Investmentsteuergesetzes erfüllt. Für die Anwendung der Beteiligungsgrenze im Sinne des § 30 Absatz 2 Nummer 2 des Investmentsteuergesetzes werden Beteiligungen der Organgesellschaft und Beteiligungen des Organträgers getrennt ...
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 10 JStG 2020 Änderung des Investmentsteuergesetzes ... 5. In § 42 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 werden jeweils die Wörter „ § 30 Absatz 3 Nummer 1 und 2" durch die Wörter „§ 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz ... die Wörter „§ 30 Absatz 3 Nummer 1 und 2" durch die Wörter „ § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2" ersetzt. 6. Dem § 49 Absatz 1 wird folgender Satz ... 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes und des § 8b des Körperschaftsteuergesetzes gilt § 30 Absatz 3 entsprechend." 7. § 56 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) ...
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