§ 30 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
(2) Sind Tabakwaren während der Beförderung infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört oder vollständig oder teilweise unwiederbringlich verloren gegangen, hat der Beförderer dies dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
(3)
1In den Fällen des
§ 15 Absatz 5 des Gesetzes gelten hinsichtlich der Nachweisführung die
§§ 22 und
29 entsprechend.
2Die Frist nach
§ 15 Absatz 5 Satz 4 des Gesetzes beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Feststellung der Unregelmäßigkeit gegenüber dem Steuerschuldner.
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interne Verweise§ 60 TabStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023) ... Absatz 7, § 14 Absatz 6 oder § 37 Absatz 2 Satz 1, c) § 11 Satz 1 oder § 30 Absatz 2 , jeweils auch in Verbindung mit § 40h, d) § 12 Absatz 1 Satz 3, auch in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... In Satz 1 werden die Wörter „des § 28" durch die Wörter „des § 30 " ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort ... „Abschnitt 8 Zu den §§ 14 und 15 Absatz 3 des Gesetzes". 32. § 30 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die ... oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Tabakwaren gelten die §§ 11 und 30 entsprechend." 43. Nach § 40h wird folgender Abschnitt eingefügt: ... 7, § 14 Absatz 6 oder § 37 Absatz 2 Satz 1, c) § 11 Satz 1 oder § 30 Absatz 2 , jeweils auch in Verbindung mit § 40h, d) § 12 Absatz 1 Satz 3, auch in ...
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