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§ 31b - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 703-5 Kartellrecht
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§ 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen



(1) Die Kartellbehörde erteilt zu den nach § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 freigestellten Verträgen auf Anfrage Auskunft über

1.
Angaben nach § 31a und

2.
den wesentlichen Inhalt der Verträge und Beschlüsse, insbesondere Angaben über den Zweck, über die beabsichtigten Maßnahmen und über Geltungsdauer, Kündigung, Rücktritt und Austritt.

(2) Die Kartellbehörde erlässt Verfügungen nach diesem Gesetz, die die öffentliche Versorgung mit Wasser über feste Leitungswege betreffen, im Benehmen mit der Fachaufsichtsbehörde.

(3) Die Kartellbehörde kann in Fällen des Missbrauchs nach § 31 Absatz 4

1.
die beteiligten Unternehmen verpflichten, einen beanstandeten Missbrauch abzustellen,

2.
die beteiligten Unternehmen verpflichten, die Verträge oder Beschlüsse zu ändern, oder

3.
die Verträge und Beschlüsse für unwirksam erklären.

(4) Bei einer Entscheidung über eine Maßnahme nach Absatz 3 berücksichtigt die Kartellbehörde Sinn und Zweck der Freistellung und insbesondere das Ziel einer möglichst sicheren und preisgünstigen Versorgung.

(5) Absatz 3 gilt entsprechend, soweit ein Wasserversorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat.

(6) § 19 bleibt unberührt.



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Frühere Fassungen von § 31b GWB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.07.2021Artikel 4 Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2506
aktuell vorher 30.06.2013Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1738
aktuellvor 30.06.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31b GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31b GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32b GWB Verpflichtungszusagen (vom 30.06.2013)
... Bieten Unternehmen im Rahmen eines Verfahrens nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 oder § 32 an, Verpflichtungen einzugehen, die geeignet sind, die ihnen von der ... vorbehaltlich des Absatzes 2 von ihren Befugnissen nach den § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3, §§ 32 und 32a keinen Gebrauch machen wird. Sie kann befristet ...
§ 60 GWB Einstweilige Anordnungen (vom 19.01.2021)
... kann bis zur endgültigen Entscheidung über 1. eine Verfügung nach § 31b Absatz 3 , § 40 Absatz 2, § 41 Absatz 3 oder einen Widerruf oder eine Änderung einer Freigabe ...
§ 61 GWB Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung (vom 19.01.2021)
...  (3) Verfügungen der Kartellbehörde nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 , den §§ 32 bis 32b und 32d sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen. ...
§ 62 GWB Gebührenpflichtige Handlungen (vom 19.01.2021)
... Absatz 1 gleich; 2. Amtshandlungen aufgrund der §§ 19a, 26, 30 Absatz 3, des § 31b Absatz 1 und 3 , der §§ 32 bis 32d, 34 - jeweils auch in Verbindung mit den §§ 50 bis 50f - ... 3 und 4 und des § 42; 2. 25.000 Euro in den Fällen der §§ 19a, 31b Absatz 3 , der §§ 32 und 32b Absatz 1 sowie des § 32c Absatz 1 und der §§ 32d, 34 ... Fällen des § 26 Absatz 1 und 2, des § 30 Absatz 3, des § 31a Absatz 1 und des § 31b Absatz 1 ; 5. 17,50 Euro für die Erteilung beglaubigter Abschriften nach Absatz 1 Satz 2 ...
§ 66 GWB Aufschiebende Wirkung (vom 07.11.2023)
... Verfügung 1. eine Verfügung nach § 26 Absatz 4, § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 , § 32 Absatz 2a Satz 1, § 32f Absatz 3 Satz 6 und Absatz 4 oder § 34 Absatz 1 ...
§ 81 GWB Bußgeldtatbestände (vom 07.11.2023)
... 2. einer vollziehbaren Anordnung nach a) § 19a Absatz 2, § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 Nummer 1 und 3 , § 32 Absatz 1, § 32a Absatz 1, § 32b Absatz 1 Satz 1, § 32f Absatz 3 Satz 6 ...
§ 185 GWB Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich (vom 27.06.2023)
... stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden. Die §§ 19, 20 und 31b Absatz 5 sind nicht anzuwenden auf öffentlich-rechtliche Gebühren oder Beiträge. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 8. GWB-ÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... der Wasserwirtschaft § 31a Wasserwirtschaft, Meldepflicht § 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen".  ... erklären." 12. § 31 wird durch die folgenden §§ 31 bis 31b ersetzt: „§ 31 Verträge der Wasserwirtschaft (1) Das ... 1, 2 und 4 genannten Verträge ist der Kartellbehörde mitzuteilen. § 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen (1) Die ... 1 wird die Angabe „§ 32" durch die Wörter „§ 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 oder § 32" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe ... „§§ 32 und 32a" durch die Wörter „§ 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3, §§ 32 und 32a" ersetzt. 15. In § 32c Satz 1 werden die ... In § 60 Nummer 1 wird vor der Angabe „§ 40 Abs. 2" die Angabe „§ 31b Absatz 3," eingefügt. 36. In § 61 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort ... die Angabe „§ 30 Abs. 3" durch die Wörter „§ 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3" ersetzt. 38. § 63 Absatz 4 wird wie folgt geändert:  ... 1 Nummer 2 werden nach der Angabe „§ 30 Abs. 3" die Wörter „, § 31b Absatz 3, § 32 Absatz 2a Satz 1" eingefügt. 40. Dem § 74 Absatz 1 ... bb) In Nummer 2 werden nach der Angabe „30 Abs. 3," die Angabe „§ 31b Absatz 3," und nach der Angabe „32d" die Angabe „, § 34" ... Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. 25.000 Euro in den Fällen des § 31b Absatz 3, der §§ 32 und 32b Absatz 1 sowie der §§ 32c, 32d, 34 und 41 Absatz 2 ... Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: „a) § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 Nummer 1 und Nummer 3, § 32 Absatz 1, § 32a Absatz 1, § 32b Absatz 1 Satz ... Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die §§ 19, 20 und 31b Absatz 5 finden keine Anwendung auf öffentlich-rechtliche Gebühren und ...

Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506, 4455
Artikel 4 UBRegGEG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vom 15.07.2021)
... die Angabe „Absatz 1" und ein „Komma" eingefügt. 2. In § 31b Absatz 3 wird die Angabe „§ 31 Absatz 3" durch die Angabe „§ 31 Absatz 4" ...

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... kann bis zur endgültigen Entscheidung über 1. eine Verfügung nach § 31b Absatz 3 , § 40 Absatz 2, § 41 Absatz 3 oder einen Widerruf oder eine Änderung einer Freigabe ... mitzuteilen. (3) Verfügungen der Kartellbehörde nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 , den §§ 32 bis 32b und 32d sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Entscheidungen nach ... Absatz 1 gleich; 2. Amtshandlungen aufgrund der §§ 19a, 26, 30 Absatz 3, des § 31b Absatz 1 und 3 , der §§ 32 bis 32d, 34 - jeweils auch in Verbindung mit den §§ 50 bis 50f - ... 3 und 4 und des § 42; 2. 25.000 Euro in den Fällen der §§ 19a, 31b Absatz 3 , der §§ 32 und 32b Absatz 1 sowie des § 32c Absatz 1 und der §§ 32d, 34 ... Fällen des § 26 Absatz 1 und 2, des § 30 Absatz 3, des § 31a Absatz 1 und des § 31b Absatz 1 ; 5. 17,50 Euro für die Erteilung beglaubigter Abschriften nach Absatz 1 Satz 2 ... Verfügung 1. eine Verfügung nach § 26 Absatz 4, § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 , § 32 Absatz 2a Satz 1 oder § 34 Absatz 1 getroffen wird oder 2. eine ... 2. einer vollziehbaren Anordnung nach a) § 19a Absatz 2, § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 Nummer 1 und 3 , § 32 Absatz 1, § 32a Absatz 1, § 32b Absatz 1 Satz 1 oder § 41 Absatz 4 ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... der Wasserwirtschaft § 31a Wasserwirtschaft, Meldepflicht § 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen Kapitel ... Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 wird die Angabe „ § 31b Absatz 3 " durch die Wörter „§ 31b Absatz 1 und 3" ersetzt. bb) In ... aa) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 31b Absatz 3" durch die Wörter „ § 31b Absatz 1 und 3 " ersetzt. bb) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und ... Euro in den Fällen von § 26 Absatz 1 und 2, § 30 Absatz 3, § 31a Absatz 1 und § 31b Absatz 1 ;". c) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Nummer ...

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 1 VergRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden. Die §§ 19, 20 und 31b Absatz 5 sind nicht anzuwenden auf öffentlich-rechtliche Gebühren oder Beiträge. ...