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§ 32 - Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
neugefasst durch B. v. 11.08.1993 BGBl. I S. 1473; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Geltung ab 20.02.1971; FNA: 1104-1 Bundesverfassungsgericht
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Geltung ab 20.02.1971; FNA: 1104-1 Bundesverfassungsgericht
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§ 32
§ 32 wird in 17 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
(2) 1Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. 2Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(3) 1Wird die einstweilige Anordnung durch Beschluß erlassen oder abgelehnt, so kann Widerspruch erhoben werden. 2Das gilt nicht für den Beschwerdeführer im Verfahren der Verfassungsbeschwerde. 3Über den Widerspruch entscheidet das Bundesverfassungsgericht nach mündlicher Verhandlung. 4Diese muß binnen zwei Wochen nach dem Eingang der Begründung des Widerspruchs stattfinden.
(4) 1Der Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung. 2Das Bundesverfassungsgericht kann die Vollziehung der einstweiligen Anordnung aussetzen.
(5) 1Das Bundesverfassungsgericht kann die Entscheidung über die einstweilige Anordnung oder über den Widerspruch ohne Begründung bekanntgeben. 2In diesem Fall ist die Begründung den Beteiligten gesondert zu übermitteln.
(6) 1Die einstweilige Anordnung tritt nach sechs Monaten außer Kraft. 2Sie kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen wiederholt werden.
(7) 1Ist ein Senat nicht beschlußfähig, so kann die einstweilige Anordnung bei besonderer Dringlichkeit erlassen werden, wenn mindestens drei Richter anwesend sind und der Beschluß einstimmig gefaßt wird. 2Sie tritt nach einem Monat außer Kraft. 3Wird sie durch den Senat bestätigt, so tritt sie sechs Monate nach ihrem Erlaß außer Kraft.
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Zitierungen von § 32 BVerfGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 BVerfGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVerfGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 34 BVerfGG
... darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32 ) mißbräuchlich gestellt ist. (3) Für die Einziehung der Gebühr ...
§ 93d BVerfGG
... Anwendung eines Gesetzes ganz oder teilweise ausgesetzt wird, kann nur der Senat treffen; § 32 Abs. 7 bleibt unberührt. Der Senat entscheidet auch in den Fällen des § ... Abs. 7 bleibt unberührt. Der Senat entscheidet auch in den Fällen des § 32 Abs. 3. (3) Die Entscheidungen der Kammer ergehen durch einstimmigen ...
§ 96a BVerfGG (vom 19.07.2012)
... 18 Absatz 4 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes zu erheben und zu begründen. (3) § 32 findet keine ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2492/08 - (zu Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Artikel 21 Nummer 1, 2, 7, 13 und 14 des Bayerischen Versammlungsgesetzes)B. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2994
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2492/08 - (zu Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Artikel 21 Nummer 1, 2, 7, 13 und 14 des Bayerischen Versammlungsgesetzes)B. v. 25.02.2010 BGBl. I S. 251
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08 - (zu § 113b Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes)B. v. 18.11.2008 BGBl. I S. 2239
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/15 - (zu § 19 des Zensusgesetzes 2011)B. v. 06.03.2016 BGBl. I S. 492
Zitate in Änderungsvorschriften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2186/06 - (zu Artikel 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften)
B. v. 22.05.2007 BGBl. I S. 1057
Entscheidung BVerfGE20070522
... längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08 - (zu § 113b Satz 1 Nr. 1 des Telekommunikationsgesetzes)
B. v. 17.09.2008 BGBl. I S. 1850
Entscheidung BVerfGE20080901
... längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08 - (zu § 113b Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes)
B. v. 13.05.2009 BGBl. I S. 1139
Entscheidung BVerfGE20090422
... längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Absatz 6 Satz 2 ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08 - (zu § 113b Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes)
B. v. 02.11.2009 BGBl. I S. 3704
Entscheidung BVerfGE20091015
... längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/15 - (zu § 19 des Zensusgesetzes 2011)
B. v. 21.08.2016 BGBl. I S. 2030
Entscheidung BVerfGE20160720
... sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/15 - (zu § 19 des Zensusgesetzes 2011)
B. v. 26.01.2017 BGBl. I S. 134
Entscheidung BVerfGE20161222
... sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/15 - (zu § 19 des Zensusgesetzes 2011)
B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2202
Entscheidung BVerfGE20170613
... weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, wiederholt ( § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG ). Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/15 - (zu § 19 des Zensusgesetzes 2011)
B. v. 21.12.2017 BGBl. I S. 4042
Entscheidung BVerfGE20171201
... weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, wiederholt ( § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG ). Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/15 - (zu § 19 des Zensusgesetzes 2011)
B. v. 08.06.2018 BGBl. I S. 854
Entscheidung BVerfGE20180514
... weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, wiederholt ( § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG ). Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des ...
Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1501
Artikel 3 BWahlRSchVG Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
... 18 Absatz 4 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes zu erheben und zu begründen. (3) § 32 findet keine Anwendung. § 96b Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit ...
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