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§ 32 - Hochschulrahmengesetz (HRG)

neugefasst durch B. v. 19.01.1999 BGBl. I S. 18; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1622
Geltung ab 30.01.1976; FNA: 2211-3 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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§ 32 (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 32 HRG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.11.2019Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
vom 15.11.2019 BGBl. I S. 1622
aktuell vorher 20.01.2018Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 -
vom 09.01.2018 BGBl. I S. 123
aktuellvor 20.01.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32 HRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 HRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 8. HRGÄndG
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: „§ 32 (weggefallen)". 2. In § 31 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: „ § 32 (weggefallen) ". 2. In § 31 werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben. 3. § ... 2. In § 31 werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben. 3. § 32 wird aufgehoben. 4. § 34 Satz 2 wird aufgehoben. 5. In § 35 werden ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 -
B. v. 09.01.2018 BGBl. I S. 123
Entscheidung BVerfGE20171219
... 2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. a) § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummern 2 und 3 sowie Absatz 3 Sätze 2 und 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in der Fassung vom 28. August 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2298) b) sowie ... er für die Studierendenauswahl in der Abiturbesten- und der Wartezeitquote gemäß § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 und 2 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in der Fassung vom 28. August 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2298) gilt. 3. Die ...