Tools:
Update via:
§ 33 - Gewerbeordnung (GewO k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
|
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
|
§ 33 (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung G. v. 11. Dezember 2018 BGBl. I S. 2354 m.W.v. 15. Dezember 2018
Frühere Fassungen von § 33 Gewerbeordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 15.12.2018 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2354 |
aktuell vorher | 13.03.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vom 04.03.2013 BGBl. I S. 362 |
aktuell | vor 13.03.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 33 Gewerbeordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362, 1120; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Artikel 1 BewGewSeeÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 30c bis 33 werden wie folgt gefasst: „§ 30c (weggefallen) § 31 ... Seeschiffen; Verordnungsermächtigung § 32 (weggefallen) § 33 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 158 wird folgende Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/33_GewO.htm