Abweichend von §
1 Absatz 4 Nummer 2 und Absatz 5 sind geschlossene AIF im Sinne von §
353 auch solche AIF, die die Voraussetzungen von Artikel 1 Absatz 5 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 694/2014 erfüllen.
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§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022) ... 271, 272, 274, 285 Absatz 2 und 3, §§ 286 bis 292, 300, 303, 308 und 339 bis 344, 352 bis 354 entsprechend; sofern allerdings der Gesellschaftsvertrag oder eine sonstige Vereinbarung, ...
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934