§ 35 Verstärkte Sorgfaltspflichten
Abweichend von
§ 10 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b des Geldwäschegesetzes bestehen die Sorgfaltspflichten nach
§ 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Geldwäschegesetzes für Wertpapierinstitute sowie Investmentholdinggesellschaften oder gemischte Finanzholdinggesellschaften bei der Annahme von Bargeld ungeachtet etwaiger im
Geldwäschegesetz oder in diesem Gesetz genannter Schwellenbeträge, soweit ein Sortengeschäft nach
§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 7 des Kreditwesengesetzes nicht über ein bei dem Wertpapierinstitut eröffneten Konto des Kunden abgewickelt wird und die Transaktion einen Wert von 2.500 Euro oder mehr aufweist.
interne Verweise§ 2 WpIG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2024) ... 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 33 Absatz 3, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 35 Absatz 6 und § 36 des ...
Zitat in folgenden NormenWertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 350
§ 26 WpIPrüfbV Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum ... und Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschegesetz und nach den §§ 34, 35 und 37 des Wertpapierinstitutsgesetzes sowie der Vorkehrungen zur Verhinderung von strafbaren ... und Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschegesetz und nach den Vorschriften der §§ 35 und 36 des Wertpapierinstitutsgesetzes sowie der Vorkehrungen zur Verhinderung von strafbaren ... (4) Die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der §§ 33 bis 35 und 37 des Wertpapierinstitutsgesetzes ist bei Kleinen Wertpapierinstituten im Sinne von § 2 ...
Anlage 3 WpIPrüfbV (zu §§ 27, 40) Erfassungsbogen nach § 27 WpIPrüfbV ... juristischen Personen, auf welche die
verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet
werden ____,____%
c) Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind: ... Personen, auf welche die
verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet
werden ____,____%
c) Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind: ... der Maßnahmen)
17. § 15 Absatz 1 bis 7 und 9
i. V. m. § 10 Absatz 9 GwG,
§ 35 WpIG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten
(Dokumentation, Angemessenheit der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
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