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§ 38 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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§ 38 Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge



1Der Kreiswahlleiter stellt vor der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge den Bedingungseintritt des § 26 Absatz 1 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes nach dem Muster der Anlage 19a fest. 2Er ordnet die zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter fortlaufenden Nummern in der Reihenfolge, wie sie durch § 30 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Bundeswahlgesetzes und durch die Mitteilung des Landeswahlleiters nach § 43 Abs. 2 bestimmt ist, und macht sie öffentlich bekannt. 3Parteien, für die eine Landesliste, aber kein Kreiswahlvorschlag zugelassen ist, erhalten eine Leernummer. 4Die Bekanntmachung enthält für jeden Kreiswahlvorschlag die in § 34 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Angaben; statt des Geburtsdatums ist jedoch jeweils nur das Geburtsjahr und statt der Anschrift nur der Wohnort (Ort der Hauptwohnung) des Bewerbers anzugeben. 5Weist ein Bewerber bis zum Ablauf der Einreichungsfrist gegenüber dem Kreiswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist anstelle seines Wohnortes der Ort seiner Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden; die Angabe eines Postfachs genügt nicht. 6Der Kreiswahlleiter unterrichtet unverzüglich den Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter über die Erreichbarkeitsanschrift. 7Der Bundeswahlleiter veröffentlicht den Inhalt der öffentlichen Bekanntmachungen der Kreiswahlleiter im Wahlgebiet.





 

Frühere Fassungen von § 38 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.09.2024Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
aktuell vorher 01.11.2015Artikel 2 Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
vom 03.05.2013 BGBl. I S. 1084
aktuell vorher 18.05.2013Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 27.03.2008 BGBl. I S. 476
aktuellvor 01.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 38 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 BWO Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl (vom 18.09.2024)
... von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung; bei einem Nachweis nach § 38 Satz 5 ist anstelle des Wohnortes (Hauptwohnung) der Ort der Erreichbarkeitsanschrift anzugeben,  ...
§ 86 BWO Öffentliche Bekanntmachungen (vom 18.09.2024)
... Daten in Internetveröffentlichungen von öffentlichen Bekanntmachungen nach § 38 und § 43 Absatz 1 sind spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe des endgültigen ...
Anlage 19a BWO (zu § 38 Satz 1) Feststellung des Bedingungseintritts gemäß § 26 Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes (vom 18.09.2024)
 
Zitat in folgenden Normen

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 7 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 58
... 19a (zu § 38 Satz 1 ) Feststellung des Bedingungseintritts gemäß § 26 Absatz 3 Satz 1 des ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 3 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b
... zugelassenen Kreiswahlvorschläge nach § 26 Absatz 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 38 Bundeswahlordnung und für die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 19 (zu § 36 Abs. 6) wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 19a (zu § 38 Satz 1 ) Feststellung des Bedingungseintritts gemäß § 26 Absatz 3 Satz 1 des ... 3 werden die Wörter „Telegramm, Fernschreiben oder" gestrichen. 18. § 38 wird wie folgt geändert: a) Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt: ... „auch dieser" durch die Wörter „auch diese" und die Angabe „ § 38 Satz 4" durch die Angabe „§ 38 Satz 5" ersetzt. bb) In Satz 3 ... „auch diese" und die Angabe „§ 38 Satz 4" durch die Angabe „ § 38 Satz 5" ersetzt. bb) In Satz 3 Nummer 2 werden nach dem Wort ... eingefügt. 58. Nach Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6) wird Anlage 19a (zu § 38 Satz 1 ) eingefügt und erhält die aus Anhang 7 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
Artikel 2 MeldFortG Folgeänderungen (vom 26.11.2014)
... des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. 2. In § 34 Absatz 4 Nummer 1 Satz 3, § 38 Satz 4, § 43 Absatz 1 Satz 3, § 84 Absatz 3 Satz 3 und Anlage 14 (zu § 34 Absatz 4) ...

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... das Wort „Fernkopie" durch das Wort „Telefax" ersetzt. 4. In § 38 Satz 3 zweiter Halbsatz werden die Wörter „Tages der Geburt" durch das Wort ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... Wort „allen" das Wort „weiteren" eingefügt. 15. Dem § 38 wird folgender Satz angefügt: „Der Bundeswahlleiter veröffentlicht den ... Daten in Internetveröffentlichungen von öffentlichen Bekanntmachungen nach § 38 und § 43 Absatz 1 sind spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe des endgültigen ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 5 und Nr. 2 Satz 2 sowie Abs. 5 Nr. 3a und 3b, § 35 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, § 38 Satz 1, § 39 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Nr. 1 zweiter Halbsatz und Nr. 3 erster Halbsatz sowie ...