§ 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger
(1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach
- 1.
- den §§ 174 bis 182, 184i bis 184k des Strafgesetzbuches,
- 2.
- den §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches, die versucht wurde,
- 2a.
- den §§ 6 bis 8, 11 und 12 des Völkerstrafgesetzbuches gegen das Leben, die versucht wurde, sofern auch hier ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der verfahrensgegenständlichen Tat und der Rechtsgutverletzung besteht,
- 3.
- den §§ 221, 223 bis 226a und 340 des Strafgesetzbuches,
- 4.
- den §§ 232 bis 238, 239 Absatz 3, §§ 239a, 239b und 240 Absatz 4 des Strafgesetzbuches,
- 4a.
- den §§ 6 bis 8 und 10 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches in seinen Rechten auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder auf religiöse, sexuelle oder reproduktive Selbstbestimmung oder als Kind in seinem Recht auf ungestörte körperliche und seelische Entwicklung, sofern auch hier ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der verfahrensgegenständlichen Tat und der Rechtsgutverletzung besteht,
- 5.
- § 4 des Gewaltschutzgesetzes,
- 6.
- § 142 des Patentgesetzes, § 25 des Gebrauchsmustergesetzes, § 10 des Halbleiterschutzgesetzes, § 39 des Sortenschutzgesetzes, den §§ 143 bis 144 des Markengesetzes, den §§ 51 und 65 des Designgesetzes, den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes, § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
(2) Die gleiche Befugnis steht Personen zu,
- 1.
- deren Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine rechtswidrige Tat getötet wurden oder
- 2.
- die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172) die Erhebung der öffentlichen Klage herbeigeführt haben.
(3) Wer durch eine andere rechtswidrige Tat, insbesondere nach den
§§ 185 bis 189,
229,
244 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4,
§§ 249 bis 255 und
316a des Strafgesetzbuches, verletzt ist, kann sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.
(4) 1Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig. 2Er kann nach ergangenem Urteil auch zur Einlegung von Rechtsmitteln geschehen.
(5)
1Wird die Verfolgung nach
§ 154a beschränkt, so berührt dies nicht das Recht, sich der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschließen.
2Wird der Nebenkläger zum Verfahren zugelassen, entfällt eine Beschränkung nach
§ 154a Absatz 1 oder 2, soweit sie die Nebenklage betrifft.
Frühere Fassungen von § 395 StPO
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interne Verweise§ 171 StPO Einstellungsbescheid (vom 31.12.2015) ... und Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend für Verletzte, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt wären, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage ...
§ 397a StPO Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe (vom 03.08.2024) ... verletzt ist oder wenn er Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten ( § 395 Absatz 2 Nummer 1 ) ist, 3. durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 226a, 234 bis 235, 238 bis ... 6. durch ein Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verletzt ist, das ihn nach § 395 Absatz 1 Nummer 4a zur Nebenklage berechtigt. (2) Liegen die Voraussetzungen für eine ...
§ 397b StPO Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung (vom 03.08.2024) ... um mehrere Angehörige desselben durch eine rechtswidrige Tat Getöteten ( § 395 Absatz 2 Nummer 1 ) handelt oder 2. um mehrere Nebenkläger handelt, die Verletzte solcher Taten im ... oder 2. um mehrere Nebenkläger handelt, die Verletzte solcher Taten im Sinne des § 395 Absatz 1 Nummer 2a und 4a sind, denen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt, wobei es dem Gericht unbenommen bleibt, ... handelt, deren Befugnis zum Anschluss an die öffentliche Klage nur aufgrund des § 395 Absatz 1 Nummer 2a oder 4a begründet ist. Das Gericht kann dem Nebenkläger gestatten, sein Recht auf ...
§ 406d StPO Auskunft über den Stand des Verfahrens (vom 26.11.2019) ... Interesse der betroffenen Person am Ausschluss der Mitteilung vorliegt; in den in § 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3, in denen der Verletzte zur ... in den in § 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3 , in denen der Verletzte zur Nebenklage zugelassen wurde, bedarf es der Darlegung eines ...
§ 406e StPO Akteneinsicht (vom 01.07.2021) ... besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. In den in § 395 genannten Fällen bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht. (2) ... Verfahren erheblich verzögert würde, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft in den in § 395 genannten Fällen den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat. (3) ...
Zitat in folgenden NormenGerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 187 GVG (vom 19.10.2017) ... sind zu dokumentieren. (4) Absatz 1 gilt entsprechend für Personen, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt sind, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage ...
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 80 JGG Privatklage und Nebenklage (vom 13.12.2019) ... mit § 252 oder § 255 des Strafgesetzbuches. Im Übrigen gelten § 395 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 und 5 und §§ 396 bis 402 der Strafprozessordnung ...
Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Artikel 6 VStRFG Evaluierung ... Anwendung der durch dieses Gesetz geschaffenen und geänderten Vorschriften des § 395 Absatz 1 Nummer 2a und 4a der Strafprozessordnung ist vom Bundesministerium der Justiz zu evaluieren. Das Bundesministerium der Justiz erstattet dem ...
Zitate in Änderungsvorschriften2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... 5" ersetzt. 24. § 243 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 25. § 395 wird wie folgt gefasst: „§ 395 (1) Der erhobenen ... 2 wird aufgehoben. 25. § 395 wird wie folgt gefasst: „§ 395 (1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann ... oder Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 ist, 3. durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 234 bis 235, ... 28. In § 406d Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „§ 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c und d und Nr. 2 genannten Fällen" durch die Wörter ... 1 Buchstabe a, c und d und Nr. 2 genannten Fällen" durch die Wörter „§ 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3, in ... 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3, in denen der Verletzte zur Nebenklage zugelassen wurde," ersetzt. 29. ... erheblich verzögert würde, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft in den in § 395 genannten Fällen den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat." ... 31. § 406g Absatz 1 bis 3 wird wie folgt gefasst: „(1) Nach § 395 zum Anschluss mit der Nebenklage Befugte können sich auch vor Erhebung der öffentlichen ... auch darauf hinzuweisen, dass sie 1. sich unter den Voraussetzungen der §§ 395 und 396 dieses Gesetzes oder des § 80 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes der erhobenen ...
3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... und Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend für Verletzte, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt wären, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage ... stellen; 2. sie können sich unter den Voraussetzungen der §§ 395 und 396 oder des § 80 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes der erhobenen öffentlichen ...
47. Strafrechtsänderungsgesetz (47. StrÄndG)
G. v. 24.09.2013 BGBl. I S. 3671, 2014 I 12
Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2442
Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Artikel 3 VStRFG Änderung der Strafprozessordnung ... Angabe „234, 234a" durch die Angabe „234 bis 234b" ersetzt. 2. § 395 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a ... verletzt ist oder wenn er Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten ( § 395 Absatz 2 Nummer 1 ) ist,". b) In Nummer 4 wird das Wort „oder" am Ende durch ein Komma ... „6. durch ein Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verletzt ist, das ihn nach § 395 Absatz 1 Nummer 4a zur Nebenklage berechtigt." 4. § 397b wird wie folgt geändert: ... um mehrere Angehörige desselben durch eine rechtswidrige Tat Getöteten ( § 395 Absatz 2 Nummer 1 ) handelt oder 2. um mehrere Nebenkläger handelt, die Verletzte solcher Taten im ... oder 2. um mehrere Nebenkläger handelt, die Verletzte solcher Taten im Sinne des § 395 Absatz 1 Nummer 2a und 4a sind, denen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt, wobei es dem Gericht unbenommen bleibt, ... handelt, deren Befugnis zum Anschluss an die öffentliche Klage nur aufgrund des § 395 Absatz 1 Nummer 2a oder 4a begründet ist. Das Gericht kann dem Nebenkläger gestatten, sein Recht auf Abgabe von ...
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen ... Wort „Designgesetz" ersetzt. (4) In § 374 Absatz 1 Nummer 8 und § 395 Absatz 1 Nummer 6 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 ...
Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2121; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 395
Artikel 1 StraVMoG Änderung der Strafprozessordnung ... Regel bei mehreren Angehörigen eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 vor. (2) Vor der Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen Rechtsanwalts ...
Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 513
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1938
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (40. StrÄndG)
G. v. 22.03.2007 BGBl. I S. 354
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 466
Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
G. v. 09.10.2020 BGBl. I S. 2075
Zitate in aufgehobenen TitelnOpferschutzgesetz
G. v. 18.12.1986 BGBl. I S. 2496; aufgehoben durch Artikel 68 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
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