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§ 39f - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V



(1) 1Bei Ehegatten, die in die Steuerklasse IV gehören (§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 erster Halbsatz), hat das Finanzamt auf Antrag beider Ehegatten nach § 39a anstelle der Steuerklassenkombination III/V (§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5) als Lohnsteuerabzugsmerkmal jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer zu bilden, wenn der Faktor kleiner als 1 ist. 2Der Faktor ist Y: X und vom Finanzamt mit drei Nachkommastellen ohne Rundung zu berechnen. 3„Y" ist die voraussichtliche Einkommensteuer für beide Ehegatten nach dem Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5) unter Berücksichtigung der in § 39b Abs. 2 genannten Abzugsbeträge. 4„X" ist die Summe der voraussichtlichen Lohnsteuer bei Anwendung der Steuerklasse IV für jeden Ehegatten. 5Maßgeblich sind die Steuerbeträge des Kalenderjahres, für das der Faktor erstmals gelten soll. 6In die Bemessungsgrundlage für Y werden jeweils neben den Jahresarbeitslöhnen der ersten Dienstverhältnisse zusätzlich nur Beträge einbezogen, die nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 als Freibetrag ermittelt und als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden könnten; Freibeträge werden neben dem Faktor nicht als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet. 7In den Fällen des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 sind bei der Ermittlung von Y und X die Hinzurechnungsbeträge zu berücksichtigen; die Hinzurechnungsbeträge sind zusätzlich als Lohnsteuerabzugsmerkmal für das erste Dienstverhältnis zu bilden. 8Arbeitslöhne aus zweiten und weiteren Dienstverhältnissen (Steuerklasse VI) sind im Faktorverfahren nicht zu berücksichtigen. 9Der nach Satz 1 gebildete Faktor gilt bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Faktor erstmals gilt oder zuletzt geändert worden ist. 10Die Ehegatten können eine Änderung des Faktors beantragen, wenn sich die für die Ermittlung des Faktors maßgeblichen Jahresarbeitslöhne im Sinne des Satzes 6 ändern. 11Besteht eine Anzeigepflicht nach § 39a Absatz 1 Satz 5 oder wird eine Änderung des Freibetrags nach § 39a Absatz 1 Satz 4 beantragt, gilt die Anzeige oder der Antrag auf Änderung des Freibetrags zugleich als Antrag auf Anpassung des Faktors.

(2) Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn hat der Arbeitgeber Steuerklasse IV und den Faktor anzuwenden.

(3) 1§ 39 Absatz 6 Satz 3 und 5 gilt mit der Maßgabe, dass die Änderungen nach Absatz 1 Satz 10 und 11 keine Änderungen im Sinne des § 39 Absatz 6 Satz 3 sind. 2§ 39a ist anzuwenden mit der Maßgabe, dass ein Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 39a Abs. 2) nur erforderlich ist, wenn bei der Faktorermittlung zugleich Beträge nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 berücksichtigt werden sollen.

(4) Das Faktorverfahren ist im Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer (§ 39b Absatz 6) zu berücksichtigen.





 

Frühere Fassungen von § 39f EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.12.2019Artikel 1 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 5 Bürokratieentlastungsgesetz
vom 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
aktuell vorher 01.01.2013 (29.06.2013)Artikel 2 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 2 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
aktuell vorher 25.12.2008Artikel 1 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
aktuellvor 25.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 39f EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39f EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 EStG Lohnsteuerabzugsmerkmale (vom 01.01.2024)
... (4) Lohnsteuerabzugsmerkmale sind 1. Steuerklasse (§ 38b Absatz 1) und Faktor ( § 39f ), 2. Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz ...
§ 46 EStG Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vom 01.01.2024)
... einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor ( § 39f ) eingetragen worden ist; 4. wenn für einen Steuerpflichtigen ein Freibetrag im ...
§ 51 EStG Ermächtigungen (vom 21.12.2022)
... nach § 38b Absatz 2, nach § 39a Absatz 2, in dessen Vordrucke der Antrag nach § 39f einzubeziehen ist, die Anträge nach § 39a Absatz 4 sowie die Anträge zu den ...
§ 51a EStG Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern (vom 01.01.2023)
... gebildete Zahl der Kinderfreibeträge maßgebend. Bei Anwendung des § 39f ist beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn die Lohnsteuer maßgebend, die sich bei ... vom laufenden Arbeitslohn die Lohnsteuer maßgebend, die sich bei Anwendung des nach § 39f Abs. 1 ermittelten Faktors auf den nach den Sätzen 1 und 2 ermittelten Betrag ergibt.  ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 30.10.2024)
... Dieses Schreiben ist im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. (37a) § 39f Absatz 1 Satz 9 bis 11 und Absatz 3 Satz 1 ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2019 anzuwenden. (37b) § ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 20a AO Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
... des Geltungsbereiches des Gesetzes hat. Das gilt auch abweichend von den §§ 38 bis 42f des Einkommensteuergesetzes beim Steuerabzug vom Arbeitslohn. (2) ...

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 57 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 2e BEEG Abzüge für Steuern (vom 01.01.2024)
... der Betrag anzusetzen, der sich unter Berücksichtigung der Steuerklasse und des Faktors nach § 39f des Einkommensteuergesetzes nach § 2c Absatz 3 ergibt; die Steuerklasse VI bleibt unberücksichtigt. War ... sich unter Berücksichtigung der Steuerklasse IV ohne Berücksichtigung eines Faktors nach § 39f des Einkommensteuergesetzes ergibt. (4) Als Abzug für den Solidaritätszuschlag ist der Betrag ...

Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995)
neugefasst durch durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4130; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
§ 3 SolzG 1995 Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung (vom 01.01.2024)
... gebildete Zahl der Kinderfreibeträge maßgebend. Bei Anwendung des § 39f des Einkommensteuergesetzes ist beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn die Lohnsteuer maßgebend, die sich bei ... vom laufenden Arbeitslohn die Lohnsteuer maßgebend, die sich bei Anwendung des nach § 39f Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ermittelten Faktors auf den nach den Sätzen 1 und 2 ermittelten Betrag ergibt. (3) ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 153 SGB III Leistungsentgelt (vom 01.01.2024)
... zu berücksichtigen und 2. der als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildete Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen. Für die Feststellung der Lohnsteuer wird die ... ergäbe. Bei der Prüfung nach Satz 1 ist der Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen; ein Ausfall des Arbeitsentgelts, der den Anspruch auf eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... dies dem Finanzamt umgehend anzuzeigen." 23. In § 39f Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „(§ 38b Satz 2 Nummer 5)" durch die ...

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Lohnsteuerabzugsmerkmale sind 1. Steuerklasse (§ 38b Absatz 1) und Faktor (§ 39f ), 2. Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz ... für Veranlagungszeiträume ab 2005 verwendet werden." 20. § 39f wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... nach § 38b Absatz 2, nach § 39a Absatz 2, in dessen Vordrucke der Antrag nach § 39f einzubeziehen ist, die Anträge nach § 39a Absatz 4 sowie die Anträge zu den ...
Artikel 14 BeitrRLUmsG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... und 2. der als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildete Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen." b) Die Absätze 2 und 3 ... ergäbe. Bei der Prüfung nach Satz 1 ist der Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen; ein Ausfall des Arbeitsentgelts, der den ...

Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 5 BükrEG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die Wörter „oder geändert wird" eingefügt. 2. § 39f wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Nach § 52 Absatz 37 wird folgender Absatz 37a eingefügt: „(37a) § 39f Absatz 1 Satz 9 bis 11 und Absatz 3 Satz 1 ist erstmals für den Veranlagungszeitraum ... anzuwenden, der auf den Veranlagungszeitraum folgt, in dem die für die Anwendung des § 39f Absatz 1 Satz 9 bis 11 und Absatz 3 Satz 1 erforderlichen Programmierarbeiten im Verfahren zur ... Länder im Bundesgesetzblatt den Veranlagungszeitraum bekannt, ab dem die Regelung des § 39f Absatz 1 Satz 9 bis 11 und Absatz 3 Satz 1 erstmals anzuwenden ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... und 2. der als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildete Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen. Für die Feststellung der ... ergäbe. Bei der Prüfung nach Satz 1 ist der Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen; ein Ausfall des Arbeitsentgelts, der den ...

Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
G. v. 10.09.2012 BGBl. I S. 1878, 2013 I 69
Artikel 1 BEGVVereinfG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (vom 18.09.2012)
... anzusetzen, der sich unter Berücksichtigung der Steuerklasse und des Faktors nach § 39f des Einkommensteuergesetzes nach § 2c Absatz 3 ergibt; die Steuerklasse VI bleibt ... Berücksichtigung der Steuerklasse IV ohne Berücksichtigung eines Faktors nach § 39f des Einkommensteuergesetzes ergibt. (4) Als Abzug für den ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 19 JStG 2009 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... „Bei der Berechnung der Abzüge nach den Nummern 2 und 3 ist der Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen; Freibeträge und Pauschalen, die nicht ...
Artikel 24 JStG 2009 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Bei Anwendung des § 39f des Einkommensteuergesetzes ist beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn die Lohnsteuer ... vom laufenden Arbeitslohn die Lohnsteuer maßgebend, die sich bei Anwendung des nach § 39f Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ermittelten Faktors auf den nach den Sätzen 1 und 2 ...

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 7 StUmgBG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... folgt geändert: a) Absatz 37a wird wie folgt gefasst: „(37a) § 39f Absatz 1 Satz 9 bis 11 und Absatz 3 Satz 1 ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2019 anzuwenden." b) Absatz 39 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

ELENA-Datensatzverordnung (ELENA-DV)
V. v. 22.02.2010 BGBl. I S. 131; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
§ 4 ELENA-DV Zu übermittelnde Daten
... des Einkommensteuergesetzes), gegebenenfalls einschließlich des berechneten Faktors (§ 39f des Einkommensteuergesetzes), und die Zahl der Kinderfreibeträge, 9. die ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2010
V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3908; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1833
§ 2 SGB3EntGV 2010 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2011
V. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1833; aufgehoben durch § 3 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2696
§ 2 SGB3EntGV 2011 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2012
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2696; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2607
§ 2 SGB3EntGV 2012 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013
V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2607; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 450
§ 2 SGB3EntGV 2013 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013
V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 450; aufgehoben durch § 3 V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073
§ 2 SGB3EntGV 2013 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2014
V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073; aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2014 BGBl. I S. 2198
§ 2 SGB3EntGV 2014 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2015
V. v. 15.12.2014 BGBl. I S. 2198; aufgehoben durch § 3 V. v. 11.12.2015 BGBl. I S. 2254
§ 2 SGB3EntGV 2015 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2016
V. v. 11.12.2015 BGBl. I S. 2254; aufgehoben durch § 3 V. v. 10.12.2016 BGBl. I S. 2893
§ 2 SGB3EntGV 2016 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017
V. v. 10.12.2016 BGBl. I S. 2893; aufgehoben durch § 3 V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3989
§ 2 SGB3EntGV 2017 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018
V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3989; aufgehoben durch § 3 V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2503
§ 2 SGB3EntGV 2018 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das Kurzarbeitergeld nur maschinell ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2503; aufgehoben durch § 3 V. v. 16.12.2019 BGBl. I S. 2820
§ 2 SGB3EntGV 2019 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das Kurzarbeitergeld nur maschinell ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020
V. v. 16.12.2019 BGBl. I S. 2820
§ 2 SGB3EntGV 2020 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das Kurzarbeitergeld nur maschinell ...