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§ 3 - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 57 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 85-5 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 3 Anrechnung von anderen Einnahmen



(1) 1Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen angerechnet:

1.
Mutterschaftsleistungen

a)
in Form des Mutterschaftsgeldes nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte mit Ausnahme des Mutterschaftsgeldes nach § 19 Absatz 2 des Mutterschutzgesetzes oder

b)
in Form des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 des Mutterschutzgesetzes, die der berechtigten Person für die Zeit ab dem Tag der Geburt des Kindes zustehen,

2.
Dienst- und Anwärterbezüge sowie Zuschüsse, die der berechtigten Person nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit eines Beschäftigungsverbots ab dem Tag der Geburt des Kindes zustehen,

3.
dem Elterngeld vergleichbare Leistungen, auf die eine nach § 1 berechtigte Person außerhalb Deutschlands oder gegenüber einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung Anspruch hat,

4.
Elterngeld, das der berechtigten Person für ein älteres Kind zusteht, sowie

5.
Einnahmen, die der berechtigten Person als Ersatz für Erwerbseinkommen zustehen und

a)
die nicht bereits für die Berechnung des Elterngeldes nach § 2 berücksichtigt werden oder

b)
bei deren Berechnung das Elterngeld nicht berücksichtigt wird.

2Stehen der berechtigten Person die Einnahmen nur für einen Teil des Lebensmonats des Kindes zu, sind sie nur auf den entsprechenden Teil des Elterngeldes anzurechnen. 3Für jeden Kalendermonat, in dem Einnahmen nach Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 5 im Bemessungszeitraum bezogen worden sind, wird der Anrechnungsbetrag um ein Zwölftel gemindert. 4Beginnt der Bezug von Einnahmen nach Satz 1 Nummer 5 nach der Geburt des Kindes und berechnen sich die anzurechnenden Einnahmen auf der Grundlage eines Einkommens, das geringer ist als das Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum, so ist der Teil des Elterngeldes in Höhe des nach § 2 Absatz 1 oder 2 maßgeblichen Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages zwischen dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum und dem durchschnittlichen monatlichen Bemessungseinkommen der anzurechnenden Einnahmen von der Anrechnung freigestellt.

(2) 1Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist das Elterngeld von der Anrechnung nach Absatz 1 frei, soweit nicht Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 auf das Elterngeld anzurechnen sind. 2Dieser Betrag erhöht sich bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

(3) Solange kein Antrag auf die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 genannten vergleichbaren Leistungen gestellt wird, ruht der Anspruch auf Elterngeld bis zur möglichen Höhe der vergleichbaren Leistung.





 

Frühere Fassungen von § 3 BEEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
vom 15.02.2021 BGBl. I S. 239
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
vom 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 1 Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
vom 18.12.2014 BGBl. I S. 2325
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 1 Betreuungsgeldgesetz
vom 15.02.2013 BGBl. I S. 254
aktuell vorher 18.09.2012 (14.01.2013)Berichtigung des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
vom 09.01.2013 BGBl. I S. 69
aktuell vorher 30.10.2012Artikel 10 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
vom 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
aktuell vorher 18.09.2012Artikel 1 Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
vom 10.09.2012 BGBl. I S. 1878
aktuellvor 18.09.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 BEEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2e BEEG Abzüge für Steuern (vom 01.01.2024)
... Absatz 3 ergibt. Freibeträge für Kinder werden nach den Maßgaben des § 3 Absatz 2a des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 berücksichtigt. (5) Als ...
§ 4 BEEG Bezugsdauer, Anspruchsumfang (vom 01.04.2024)
... zwei Lebensmonate bezieht. Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Leistungen oder nach § 192 Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ...
§ 4a BEEG Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus (vom 01.09.2021)
... Basiselterngeld wird allein nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 ermittelt. (2) Elterngeld Plus wird nach den Vorgaben der §§ 2 bis ... ermittelt. (2) Elterngeld Plus wird nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 und den zusätzlichen Vorgaben der Sätze 2 und 3 ermittelt. Das Elterngeld Plus ... wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen im Sinne des § 2 oder des § 3 hätte oder hat. Für die Berechnung des Elterngeldes Plus halbieren sich: ... 2a Absatz 4 sowie 4. die von der Anrechnung freigestellten Elterngeldbeträge nach § 3 Absatz 2 ...
§ 10 BEEG Verhältnis zu anderen Sozialleistungen (vom 01.01.2023)
... Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf die Leistung angerechneten Einnahmen oder Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren ... (2) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf die Leistung angerechneten Einnahmen oder Leistungen dürfen bis zu einer Höhe von ... Leistungen bleiben das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Einnahmen in Höhe des nach § 2 Absatz 1 ...
§ 13 BEEG Rechtsweg
... Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der §§ 1 bis 12 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. § 85 Abs. 2 Nr. 2 des ...
§ 22 BEEG Bundesstatistik (vom 01.09.2021)
... Monatsbetrags (§ 4a Absatz 1 und 2 Satz 1) ohne die Berücksichtigung der Einnahmen nach § 3 , 4. Art und Höhe der Einnahmen nach § 3, 5. Inanspruchnahme der ... der Einnahmen nach § 3, 4. Art und Höhe der Einnahmen nach § 3 , 5. Inanspruchnahme der als Partnerschaftsbonus gewährten Monatsbeträge nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG)
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 3 BeschSiG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... 27 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Beginnt der Bezug von Einnahmen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 nach der Geburt des Kindes und berechnen sich die anzurechnenden Einnahmen auf der Grundlage eines ...

Betreuungsgeldgesetz
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 254
Artikel 1 BetrGeldG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... Einkommens beider Personen mehr als 500.000 Euro beträgt." 2. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern „dem Elterngeld" die Wörter ... angerechnet, soweit sie den Betrag übersteigen, der für denselben Zeitraum nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 auf das Elterngeld anzurechnen ist. Stehen der berechtigten Person die ... das Betreuungsgeld und jeweils vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 oder § 4c auf die jeweilige Leistung angerechneten Einnahmen oder Leistungen bleiben bei ... das Betreuungsgeld und jeweils vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 oder § 4c auf die jeweilige Leistung angerechneten Einnahmen oder Leistungen dürfen bis ...

Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2325
Artikel 1 EGPlusG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
...  „§ 2c Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend." 5. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Mutterschaftsleistungen ... 3 wie folgt gefasst: „Es wird allein nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 ermittelt (Basiselterngeld), soweit nicht Elterngeld nach Absatz 3 in Anspruch genommen wird. Der ... Person jeweils zwei Monate lang ein Elterngeld beziehen, das nach den §§ 2 bis 3 und den zusätzlichen Vorgaben der Sätze 2 und 3 ermittelt wird (Elterngeld Plus). Das ... wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen im Sinne des § 2 oder des § 3 hätte oder hat. Für die Berechnung des Elterngeld Plus halbieren sich: 1. ... 4 sowie 4. die von der Anrechnung freigestellten Elterngeldbeträge nach § 3 Absatz 2. (4) Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge ... zwei Monate in Anspruch nimmt. Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Leistungen zustehen, gelten als Monate, für die ... 4 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1) ohne die Berücksichtigung der Einnahmen nach § 3 ,". dd) Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. Inanspruchnahme ... 1. Juli 2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Satz 2 gilt nicht ...

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 6 MuSchRNG Folgeänderungen
... Wörter „§ 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1" werden durch die Angabe „ § 3 " ersetzt. (9) Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung der ...

Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
G. v. 10.09.2012 BGBl. I S. 1878, 2013 I 69
Artikel 1 BEGVVereinfG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (vom 18.09.2012)
... nach Absatz 3 ergibt. Freibeträge für Kinder werden nach den Maßgaben des § 3 Absatz 2a des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 berücksichtigt. (5) Als ... Beitragsbemessungsgrundlagen werden nicht berücksichtigt." 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... folgt gefasst: „Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Einnahmen zustehen, gelten als Monate, für die dieser ... die Wörter „und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Einnahmen" eingefügt und werden die Wörter ... Höhe des zustehenden Monatsbetrags ohne die Berücksichtigung der Einnahmen nach § 3 und der Ausübung der Verlängerungsmöglichkeit (§ 6), 4. Art und ... (§ 6), 4. Art und Höhe der Einnahmen nach § 3 , 5. Ausübung der Verlängerungsmöglichkeit (§ 6), 6. ...

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 10 PNG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „der Reichsversicherungsordnung oder nach ...

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 57 BEG IV Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... „§ 20 Absatz 2a Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt. 6. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 wird wie folgt gefasst: „3. dem Elterngeld oder den Mutterschaftsleistungen ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
G. v. 15.02.2021 BGBl. I S. 239
Artikel 1 2. BEEGÄndG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... das Wort „Monate" durch das Wort „Kalendermonate" ersetzt. 5. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „oder ... für zwei Lebensmonate bezieht. Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Leistungen oder nach § 192 Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ... Plus (1) Basiselterngeld wird allein nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 ermittelt. (2) Elterngeld Plus wird nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 und den ... 2 bis 3 ermittelt. (2) Elterngeld Plus wird nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 und den zusätzlichen Vorgaben der Sätze 2 und 3 ermittelt. Das Elterngeld Plus ... wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen im Sinne des § 2 oder des § 3 hätte oder hat. Für die Berechnung des Elterngeldes Plus halbieren sich: 1. ... 2a Absatz 4 sowie 4. die von der Anrechnung freigestellten Elterngeldbeträge nach § 3 Absatz 2 . § 4b Partnerschaftsbonus (1) Wenn beide Elternteile 1. ...