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§ 3 - Einheitenverordnung (EinhV)

V. v. 13.12.1985 BGBl. I S. 2272; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7141-6-1-7 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten



Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.



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Frühere Fassungen von § 3 EinhV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.10.2009Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung
vom 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
aktuell vorher 12.07.2008Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
vom 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
aktuellvor 12.07.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 EinhV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EinhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EinhV Bußgeldvorschriften (vom 03.10.2009)
... im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Einheiten- und Zeitgesetzes handelt, wer entgegen § 3 andere als die gesetzlichen Einheiten zusätzlich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung
V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Artikel 1 3. EinhVÄndV
... „November 1980" durch die Angabe „Mai 2002" ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher ... 2002" ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten Soweit nach den §§ ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 5 MeßEinhGuaÄndG Änderung der Einheitenverordnung
... (Einheitenverordnung - EinhV)". 2. In § 1 Abs. 1 und 3 sowie in § 3 werden die Wörter „des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen" durch die ...