§ 3 Wirtschaftlich Berechtigter
(1) 1Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist
- 1.
- die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, sonstige Gesellschaft oder eine Rechtsgestaltung im Sinne des Absatzes 3 letztlich steht, oder
- 2.
- die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
2Zu den wirtschaftlich Berechtigten zählen insbesondere die in den Absätzen 2 bis 4 aufgeführten natürlichen Personen.
(2)
1Bei juristischen Personen außer rechtsfähigen Stiftungen und bei sonstigen Gesellschaften, die nicht an einem organisierten Markt nach
§ 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes notiert sind und keinen dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen, zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar
- 1.
- mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält,
- 2.
- mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder
- 3.
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
2Mittelbare Kontrolle liegt insbesondere vor, wenn entsprechende Anteile von einer oder mehreren Vereinigungen nach
§ 20 Absatz 1 gehalten werden, die von einer natürlichen Person kontrolliert werden.
3Kontrolle liegt insbesondere vor, wenn die natürliche Person unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Vereinigung nach
§ 20 Absatz 1 ausüben kann.
4Für das Bestehen eines beherrschenden Einflusses gilt
§ 290 Absatz 2 bis 4 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.
5Wenn auch nach Durchführung umfassender Prüfungen und ohne dass Tatsachen nach
§ 43 Absatz 1 vorliegen von der meldepflichtigen Vereinigung nach
§ 20 Absatz 1 kein wirtschaftlich Berechtigter nach Absatz 1 oder nach den Sätzen 1 bis 4 ermittelt werden kann, gilt als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, der geschäftsführende Gesellschafter oder der Partner des Vertragspartners.
(3) Bei rechtsfähigen Stiftungen und Rechtsgestaltungen, mit denen treuhänderisch Vermögen verwaltet oder verteilt oder die Verwaltung oder Verteilung durch Dritte beauftragt wird, oder bei diesen vergleichbaren Rechtsformen zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten:
- 1.
- jede natürliche Person, die als Treugeber (Settlor), Verwalter von Trusts (Trustee) oder Protektor, sofern vorhanden, handelt,
- 2.
- jede natürliche Person, die Mitglied des Vorstands der Stiftung ist,
- 3.
- jede natürliche Person, die als Begünstigte bestimmt worden ist,
- 4.
- die Gruppe von natürlichen Personen, zu deren Gunsten das Vermögen verwaltet oder verteilt werden soll, sofern die natürliche Person, die Begünstigte des verwalteten Vermögens werden soll, noch nicht bestimmt ist,
- 5.
- jede natürliche Person, die auf sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Vermögensverwaltung oder Ertragsverteilung ausübt, und
- 6.
- jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf eine Vereinigung ausüben kann, die
- a)
- Mitglied des Vorstands der Stiftung ist oder die als Begünstigte der Stiftung bestimmt worden ist, oder
- b)
- als Treugeber (Settlor), Verwalter von Trusts (Trustee) oder Protektor handelt oder die als Begünstige der Rechtsgestaltung bestimmt worden ist.
(4) 1Bei Handeln auf Veranlassung zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten derjenige, auf dessen Veranlassung die Transaktion durchgeführt wird. 2Soweit der Vertragspartner als Treuhänder handelt, handelt er ebenfalls auf Veranlassung.
Frühere Fassungen von § 3 GwG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 GwG
interne Verweise§ 2 GwG Verpflichtete, Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024) ... juristische Person, für eine Personengesellschaft oder für eine Rechtsgestaltung nach § 3 Absatz 3 , d) Ausübung der Funktion eines Treuhänders für eine Rechtsgestaltung ... d) Ausübung der Funktion eines Treuhänders für eine Rechtsgestaltung nach § 3 Absatz 3 , e) Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere ...
§ 8 GwG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (vom 30.12.2024) ... und Kontrollstruktur nach § 12 Absatz 4 Satz 1 ein. Bei Personen, die nach § 3 Absatz 2 Satz 5 als wirtschaftlich Berechtigte gelten, sind zudem die Maßnahmen zur Überprüfung ...
§ 11 GwG Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung (vom 01.08.2021) ... 2 Absatz 1 Nummer 14 sind. (7) Verwalter von Rechtsgestaltungen im Sinne des § 3 Absatz 3 haben dem Verpflichteten ihre Verwaltereigenschaft offenzulegen und ihm unverzüglich die ... die nach Absatz 5 zur Identifizierung aller wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 3 Absatz 3 erforderlich sind, wenn sie in dieser Position eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder eine ...
§ 19 GwG Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (vom 28.12.2022) ... im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 1 mit Ausnahme der rechtsfähigen Stiftungen gilt § 3 Absatz 1 und 2 entsprechend. Für die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten von ... Berechtigten von Rechtsgestaltungen nach § 21 und rechtsfähigen Stiftungen gilt § 3 Absatz 1 und 3 entsprechend. (3) Die Angaben zu Art und Umfang des wirtschaftlichen ... 2. bei Rechtsgestaltungen nach § 21 und rechtsfähigen Stiftungen aus einer der in § 3 Absatz 3 aufgeführten Funktionen. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ... dass keine natürliche Person die Voraussetzungen eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 bis 4 erfüllt, oder ob die Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder ... Absatz 2 Satz 1 bis 4 erfüllt, oder ob die Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 bis 4 nach Durchführung umfassender Prüfungen nicht möglich ...
§ 20a GwG Automatische Eintragung für Vereine (vom 01.08.2021) ... Vorstands eines Vereins mit den Daten nach § 19 Absatz 1 als wirtschaftliche Berechtigte nach § 3 Absatz 2 Satz 5 im Transparenzregister erfasst. Soweit diese Daten nicht im Vereinsregister vorhanden ... angemeldet worden ist, 2. mindestens ein wirtschaftlich Berechtigter nach § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 4 vorhanden ist oder 3. die Annahmen nach Absatz 1 Satz 3 nicht zutreffen. ...
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien)
V. v. 20.08.2020 BGBl. I S. 1965; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 13
§ 2 GwGMeldV-Immobilien Begriffsbestimmungen ... auftretenden Personen; 3. wirtschaftlich Berechtigte: Wirtschaftlich Berechtigte nach § 3 des Geldwäschegesetzes ; 4. Geschäftsgegenstände: Grundstücke oder Gesellschaftsanteile, auf die ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)
V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 135
Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG)
Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
Artikel 1 GÜStGMG Änderung der Abgabenordnung ... die wirtschaftlich Berechtigten dieser Personen, Rechtsvereinbarungen oder Strukturen im Sinne des § 3 des Geldwäschegesetzes nicht identifizierbar gemacht werden (intransparente Kette); 4. ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 1 GwRLÄndG Änderung des Geldwäschegesetzes ... der Erfüllung ihrer Pflichten nach Satz 1 auf Dritte zurückgreifen." 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt gefasst: ... cc) Folgender Satz wird angefügt: „Bei Personen, die nach § 3 Absatz 2 Satz 5 als wirtschaftlich Berechtigte gelten, sind zudem die Maßnahmen zur Überprüfung ... Sätze werden angefügt: „Handelt es sich um eine Person, die nach § 3 Absatz 2 Satz 5 als wirtschaftlich Berechtigter gilt, so hat der Verpflichtete angemessene Maßnahmen ... Erwerbsvorgang nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes für eine Rechtsform im Sinne von § 3 Absatz 2 oder 3 handelt, hat der beurkundende Notar vor der Beurkundung die Identität des wirtschaftlich ... und des Vermögens des wirtschaftlich Berechtigten mit Ausnahme der Person, die nach § 3 Absatz 2 Satz 5 als wirtschaftlich Berechtigter gilt, e) Informationen über die Gründe ... Absatz 3 werden die Wörter „§ 2 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „ § 3 Absatz 3 Satz 3" ersetzt. c) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Satz 1 dieses Mitglied. Bei Stiftungen trifft die Mitteilungspflicht nach Satz 1 die Personen nach § 3 Absatz 3 ." e) Nach Absatz 3 werden die folgenden Absätze 3a und 3b eingefügt: ... zugrunde liegende Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten hat nach den Vorgaben des § 3 zu erfolgen. (2) Die registerführende Stelle hat auf der Internetseite des ...
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 22 GwGEG 2017 Änderung weiterer Rechtsvorschriften ... Spalte „Gebührentatbestand" die Wörter „25n KWG, auch in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 4 GwG " durch die Wörter „25i KWG, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 7 GwG" ... 3 des Zahlungskontengesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720) werden die Wörter „ § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Geldwäschegesetzes " durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des ...
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 4 SanktDG II Änderung des Geldwäschegesetzes ... dass keine natürliche Person die Voraussetzungen eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 bis 4 erfüllt, oder ob die Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder ... Absatz 2 Satz 1 bis 4 erfüllt, oder ob die Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 bis 4 nach Durchführung umfassender Prüfungen nicht möglich war." 8. Nach ...
Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
Artikel 1 TraFinG Änderung des Geldwäschegesetzes ... „Verpflichtete und risikobasierter Ansatz" ersetzt. b) Nach der Angabe zu § 3 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 3a Risikobasierter Ansatz, ... Behörde verfügen, und". bb) Buchstabe d wird aufgehoben. 5. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter ... oder die als Begünstige der Rechtsgestaltung bestimmt worden ist." 6. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Risikobasierter Ansatz, ... 7 wird wie folgt gefasst: „(7) Verwalter von Rechtsgestaltungen im Sinne des § 3 Absatz 3 haben dem Verpflichteten ihre Verwaltereigenschaft offenzulegen und ihm unverzüglich die ... die nach Absatz 5 zur Identifizierung aller wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 3 Absatz 3 erforderlich sind, wenn sie in dieser Position eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder eine ... Erwerbsvorgang nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes für eine Rechtsform im Sinne von § 3 Absatz 2 oder 3 handelt, hat der beurkundende Notar vor der Beurkundung die Identität des wirtschaftlich ... Vorstands eines Vereins mit den Daten nach § 19 Absatz 1 als wirtschaftliche Berechtigte nach § 3 Absatz 2 Satz 5 im Transparenzregister erfasst. Soweit diese Daten nicht im Vereinsregister vorhanden sind, wird ... angemeldet worden ist, 2. mindestens ein wirtschaftlich Berechtigter nach § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 4 vorhanden ist oder 3. die Annahmen nach Absatz 1 Satz 3 nicht zutreffen. ...
Zitate in aufgehobenen TitelnKryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4465; aufgehoben durch § 7 V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 135
§ 2 KryptoWTransferV Begriffsbestimmungen ... erhält; 8. Wirtschaftlich Berechtigter: ein wirtschaftlich Berechtigter nach § 3 des Geldwäschegesetzes ; 9. Geldtransferverordnung: die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/3_GwG.htm