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§ 3 - KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG)

Artikel 1 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2696 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2791
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 860-8-3 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder



(1) Die Länder analysieren anhand möglichst vergleichbarer Kriterien und Verfahren ihre jeweilige Ausgangslage in Handlungsfeldern nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 Satz 2.

(2) Auf der Grundlage der Analyse nach Absatz 1 ermitteln die Länder in ihrem Zuständigkeitsbereich jeweils

1.
die Handlungsfelder nach § 2 Absatz 1 Satz 1, die Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 und konkreten Handlungsziele, die sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zusätzlich als erforderlich ansehen sowie

2.
Kriterien, anhand derer eine Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung fachlich und finanziell nachvollzogen werden kann.

(3) 1Bei der Analyse der Ausgangslage nach Absatz 1 sowie bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele nach Absatz 2 sollen insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und die Bedarfe aller Familien berücksichtigt werden. 2Bei der Analyse der Ausgangslage nach Absatz 1 sollen die Ergebnisse der jeweils aktuellen Monitoring- und Evaluationsberichte gemäß § 6 zugrunde gelegt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.

(4) Auf der Grundlage der Analyse der Ausgangslage nach Absatz 1 und der Ermittlungen nach Absatz 2 stellen die Länder Handlungs- und Finanzierungskonzepte auf, in denen sie anhand der nach Absatz 2 Nummer 2 ermittelten Kriterien darstellen,

1.
welche Fortschritte sie bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung erzielen wollen, um ihre Handlungsziele zu erreichen,

2.
mit welchen fachlichen und finanziellen Maßnahmen sie die in Absatz 4 Nummer 1 genannten Fortschritte erzielen wollen und

3.
in welcher zeitlichen Abfolge sie diese Fortschritte erzielen wollen.





 

Frühere Fassungen von § 3 KiQuTG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 KiTa-Qualitätsgesetz
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2791

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 KiQuTG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KiQuTG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiQuTG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KiQuTG Verträge zwischen Bund und Ländern (vom 01.01.2023)
... Vertrag enthält: 1. das Handlungskonzept des Landes gemäß § 3 Absatz 4 , 2. das Finanzierungskonzept des Landes gemäß § 3 Absatz 4,  ... § 3 Absatz 4, 2. das Finanzierungskonzept des Landes gemäß § 3 Absatz 4 , 3. die Verpflichtung des Landes, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, ... und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung gemäß seinem nach § 3 Absatz 4 aufgestellten Handlungs- und Finanzierungskonzept darlegt (Fortschrittsbericht), 4. die ...
§ 5 KiQuTG Geschäftsstelle des Bundes
...  1. die Länder unterstützt a) bei der Analyse der Ausgangslage nach § 3 Absatz 1 , insbesondere im Hinblick auf möglichst vergleichbare Kriterien und Verfahren, b) ... Kriterien und Verfahren, b) bei der Aufstellung von Handlungskonzepten nach § 3 Absatz 4 , einschließlich der hierfür erforderlichen Ermittlungen der Handlungsfelder und ... der hierfür erforderlichen Ermittlungen der Handlungsfelder und Handlungsziele nach § 3 Absatz 2 , c) bei der Erstellung der Fortschrittsberichte nach § 4 Satz 2 Nummer 3, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

KiTa-Qualitätsgesetz
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2791, 2023 I Nr. 212
Artikel 1 KiTaQG Änderung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
... gemäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 8 ergriffen werden." 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 2 Satz ...