§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist unzulässig, soweit sie nicht erlaubt wird
- 1.
- durch § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1, § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 15 Absatz 1 Satz 1 oder 2 und Absatz 2 Satz 1 und 5 oder
- 2.
- durch oder aufgrund eines anderen Gesetzes.
Frühere Fassungen von § 3 RDG
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Zitierungen von § 3 RDG
interne Verweise§ 20 RDG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2025) ... Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 3 eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung geschäftsmäßig erbringt, ...
Zitat in folgenden NormenBAM Besondere Gebührenverordnung (BAMBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
neugefasst durch B. v. 23.01.2003 BGBl. I S. 102; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 14 VwVfG Bevollmächtigte und Beistände (vom 18.12.2008) ... (5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen. (6) Bevollmächtigte und Beistände ...
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände (vom 18.12.2008) ... (5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen. (6) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 1 RDAufStG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... zu § 19 wie folgt gefasst: „§ 19 (weggefallen)". 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Befugnis zur Erbringung ... 19 (weggefallen)". 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen Die ... aa) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: „1. entgegen § 3 eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung geschäftsmäßig ...
Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
G. v. 11.12.2008 BGBl. I S. 2418
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