Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
§ 3 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 9 SARS-CoV-2-AMVV Außerkrafttreten (vom 07.04.2023) ... des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die §§ 1 bis 4, 5 und 6 treten mit Ablauf des 7. April 2023 außer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und der Monoklonale-Antikörper-Verordnung
V. v. 03.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 97
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
V. v. 22.12.2021 BAnz AT 23.12.2021 V1
Artikel 1 2. SARS-CoV-2-AMVVÄndV ... folgt geändert: 1. In Absatz 3 Satz 1 und 2 werden nach den Wörtern „ § 3 Absatz 1 Satz 1" jeweils die Wörter „der Arzneimittelpreisverordnung" ...
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