§ 3 - WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)

V. v. 17.08.2020 BGBl. I S. 1964 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
Geltung ab 01.09.2020; FNA: 52-5-6 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. September 2020 WDOBezV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die WDO-Bezügeverordnung vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 178) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. August 2020.



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